Drucksache Nr. 2197/2009:
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Gebrüder-Körting-Schule zum 01.08.2010

Inhalt der Drucksache:

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2197/2009
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Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Gebrüder-Körting-Schule zum 01.08.2010

Antrag,

zu beschließen, gemäß § 23 Absatz 4 NSchG das Einvernehmen des Schulträgers zur Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Gebrüder-Körting-Schule zum 01.08.2010 herzustellen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mädchen und Jungen können das Angebot einer Ganztagsschule gleichermaßen nutzen. Für Erziehungsberechtigte kann es eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit bedeuten.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierungs.untenSachausgaben71.008,00 €442017
Einrichtungsaufwands.untenZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt71.008,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-71.008,00 € 

Zu den Kosten:

Laufende Kosten entstehen dem Schulträger durch die Zahlung eines Ganztagszuschlages von 4,50 Euro pro Schülerin und Schüler pro Jahr. Diese Kosten werden bei einem durchgängigen Ganztagsangebot vom 1. bis 4. Schuljahrgang für die Schule bei insgesamt 8 Klassen maximal 1.008,00 Euro jährlich betragen (bei maximaler Klassenfrequenz von 28 Schülerinnen und Schülern). Entsprechend der Anwahl der Schule und des Ganztagsschulangebotes kann dieser Betrag geringer ausfallen.

Die mit außerschulischen Partnern zu entwickelnden Ganztagsangebote sollen aus städtischen Mitteln in Höhe von bis zu 70.000,00 Euro jährlich (ca. 50 Kinder täglich) finanziert werden (Haushaltsstelle 2100.000-678000). Hierzu befindet sich die Drucksache Nr. 2177/2009 parallel im Ratsverfahren. Der darin enthaltene Finanzierungsvorbehalt gilt entsprechend.

Die sächlichen und räumlichen Voraussetzungen für die Ganztagsschulbetreuung (Mensa und Freizeitbereich) werden durch Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen im Rahmen des Konjunkturprogramms II - DS 0429/2009 - geschaffen.

Die längeren Nutzungszeiten einzelner Räume in den Schulen führen zukünftig zu einem Mehrbedarf an Energie- und Reinigungskosten, der zurzeit noch nicht näher beziffert werden kann.



Zusätzliche Personalkapazitäten können angesichts der angespannten Finanzlage der Stadt Hannover nicht zur Verfügung gestellt werden; insbesondere die Essenausgabe ist daher von der Schule selbständig und eigenverantwortlich zu organisieren.

Begründung des Antrages

Die Grundschule Gebrüder-Körting-Schule hat mit Schreiben vom 17.09.2009 einen Antrag auf Einführung des Ganztagsbetriebes zum 01.08.2010 gestellt und damit um die Herstellung des Einvernehmens mit dem Schulträger gemäß § 23 Abs. 4 NSchG gebeten. Dem Antrag haben der Elternrat der Schule am 15.09.2009, die Gesamtkonferenz und der Schulvorstand am 16.09.2009 einstimmig zugestimmt.

Der Antrag der Schule sowie das ausführliche Ganztagskonzept sind in den Anlagen 1 und 2 beigefügt.

Es wird empfohlen, das Einvernehmen zur Einführung des Ganztagschulbetriebes an der Grundschule Gebrüder-Körting-Schule herzustellen und damit einverstanden zu sein, dass die dazu erforderliche Genehmigung beim Niedersächsischen Kultusministerium gemäß § 23 Abs. 4 NSchG durch den Schulträger beantragt wird.
42.5 3
Hannover / 15.10.2009