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Widmung von Straßen im Stadtbezirk Linden-Limmer
Antrag,
der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen mit den angegebenen Beschränkungen als Kreisstraßen
der Widmung der in der Anlage 2 genannten Straße mit der angegebenen
Beschränkung als Landesstraße
und der Widmung der in der Anlage 3 genannten Straßen mit den angegebenen Beschränkungen als Bundesstraßen
zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die in den Anlagen 1 bis 3 genannten Straßen sind bereits für den Verkehr freigegeben worden. Sie können daher als Kreis-. Landes- bzw. Bundesstraßen dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden. Beschränkungen werden dort ausgesprochen, wo die städtebauliche Zielsetzung oder die Breite des Weges bzw. der Straßenunterbau diese erfordern.
66.11 .20
Hannover / Apr 1, 2010