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Bebauungsplan Nr. 695, 1. Änderung - Grüne Mitte Hainholz,
Bebauungsplan der Innenentwicklung;
Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplan Nr. 695, 1. Änderung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Mit dieser Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Stadtteilparks mit integrierten sozialen und kulturellen Infrastruktureinrichtungen geschaffen werden.
Es ist davon auszugehen, dass durch die Planung keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bzgl. des Geschlechtes, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten sind.
Kostentabelle
Es wird auf die Begründung zum Bebauungsplan, Abschnitt 5 "Kosten für die Stadt" verwiesen. Ferner wurden bereits in der Drucksache Nr. 2815/2009 (Neuanlage der öffentlichen Grünanlage "Grüne Mitte Hainholz - Park der Generationen" mit einem öffentlichen Spielplatz in Hannover-Hainholz) die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen der Gesamtplanung für die öffentliche Grünanlage dargelegt.
Begründung des Antrages
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 695, 1. Änderung hat vom 30. Dezember 2010 bis 31. Januar 2011 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen zur Planung sind nicht eingegangen. Die Begründung des Entwurfes wurde daraufhin unverändert als Begründung des Bebauungsplanes übernommen.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist Bestandteil der Anlage 3 zur Drucksache.
Der Beschluss ist erforderlich um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.11
Hannover / 14.03.2011