Drucksache Nr. 1594/2009:

Entlastung für das Haushaltsjahr 2008

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1594/2009
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt -,Hinweis: Die Anlagen 2 (Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes) ,und 3 (Stellungnahme des Oberbürgermeisters) werden gesondert übersandt


Entlastung für das Haushaltsjahr 2008

Antrag,


der Rat wird gebeten,

a) über die vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister gemäß
§ 100 Abs. 3 NGO festgestellte Rechnung des Haushaltsjahres 2008 zu
beschließen,

b) dem Oberbürgermeister gemäß § 101 Abs.1 NGO

- mit Ausnahme des Netto-Regiebetriebes FB Gebäudemanagement, für den der Jahresabschluss 2008 noch nicht aufgestellt worden ist -

Entlastung zu erteilen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Gender-Aspekte werden von dieser Informationsdrucksache nicht berührt.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Das Rechnungsprüfungsamt hat die Rechnung für das Haushaltsjahr 2008
(Anlage 1 - hellrosa/hellgelb -) entsprechend den §§ 119 und 120 NGO dahingehend geprüft, ob

° der Haushaltsplan eingehalten wurde,

° die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt waren,

° bei den Einnahmen und Ausgaben des gemeindlichen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde,

° das Vermögen richtig nachgewiesen wurde.

Zu den einzelnen Prüfungsergebnissen wird auf die Ausführungen im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage 2 – wird gesondert übersandt -)
sowie auf die Stellungnahme des Oberbürgermeisters (Anlage 3 - wird gesondert übersandt -) verwiesen.

Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht (S. 174) empfohlen, dem Oberbürgermeister

- mit Ausnahme des Netto-Regiebetriebes FB Gebäudemanagement, für den der Jahresabschluss 2008 noch nicht aufgestellt worden ist -

Entlastung zu erteilen.


Die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht und der Schlussbericht werden nach §§ 101 (2) und 120 (4) NGO an sieben Tagen öffentlich ausgelegt, nachdem der Beschluss des Rates über die Jahresrechnung und die Entlastung dem Nds. Minister für Inneres, Sport und Integration mitgeteilt und öffentlich bekanntgemacht worden ist.


20.11 
Hannover / 09.09.2009