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Anmeldung der Landeshauptstadt Hannover zum Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) „Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete“ –Förderperiode 2007 bis 2013 - für den Bereich Klagesmarkt / Goseriede
Antrag,
zu beschließen, dass die Stadt Hannover einen Antrag beim Land Niedersachsen auf Aufnahme in das EFRE-Programm in Höhe von 2,02 Mio. € mit dem o.g. Projekt stellt, um das Geld im Rahmen des Projekts „Hannover City 2020“ am Klagesmarkt zur Umgestaltung des öffentlichen Raums einzusetzen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 2.700.000,00 € | 351106.018-68110000 | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 2.700.000,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 5.700.000,00 € | 351106.018-78720000 | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | | |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | 321.000,00 € | Produkt 51106 |
Ausgaben insgesamt | 5.700.000,00 € | | Ausgaben insgesamt | 321.000,00 € | |
Finanzierungssaldo | -3.000.000,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -321.000,00 € | |
Das Finanzierungssaldo kann sich zugunsten der Stadt verändern, wenn es gelingt, weitere Fördermittel einzuwerben.
Begründung des Antrages
Die Umstrukturierung des Klagesmarktes und der Umbau des Kreisverkehrs am Klagesmarkt sind Projekte im Rahmen des Programms Hannover City 2020+. Das Innenstadtkonzept ist Gegenstand einer zeitgleich zu dieser Drucksache ins Beschlussverfahren gegebenen Vorlage. Der Bereich des Klagesmarktes ist einer der Interventionsräume, der im Rahmen des Dialogprozesses Hannover City 2020+ ausgewählt und in einem Ideenwettbewerb vertieft bearbeitet worden ist.
Um den Schwung dieses Dialog- und Planungsprozesses und das allgemeine Interesse zu nutzen, soll zügig mit ersten Maßnahmen begonnen werden. Mit dem Klagesmarkt soll als erstes Projekt begonnen werden. Für die Initialzündung können die EFRE-Mittel einen wertvollen Beitrag leisten.
Das Projekt entspricht den Zielen, die in der einschlägigen Richtlinie zum europäischen Förderprogramm „EFRE“ formuliert sind (RdErl. D. MS v. 10.08.2007 – 501.11-01224-06.01), so dass gute Chancen bestehen, in die Förderung aufgenommen zu werden.
Bevor die Flächen in der beschriebenen Weise genutzt werden können, muss die Stadt einige Vorleistungen erbringen. Dazu zählt der Rückbau des Kreisverkehrs mit den Anschlüssen Celler Straße, Otto-Brenner-Straße und Goseriede sowie eine angemessene Gestaltung der damit gewonnenen Flächen.
Der Rückbau des Kreisverkehrs ist eine Voraussetzung zur Umsetzung des städtebaulichen Konzepts und zur Erweiterung des Grünraums Sankt-Nikolai-Friedhof.
In die Mittelfristige Finanzplanung der Stadt Hannover werden für die verkehrliche Neugestaltung des Bereichs Goseriede-Steintor/Klagesmarktkreisel 5,7 Mio. € verteilt auf die Jahre 2011 bis 2013 eingestellt.
Die beim Land Niedersachsen zu beantragenden 2,02 Mio. € waren ursprünglich für die Umsetzung eines Stadtumbauvertrages mit den Eigentümern des Ihmezentrums geplant, mit dem insgesamt 4,04 Mio. € für verschiedene Maßnahmen eingesetzt werden sollten, die sowohl der Revitalisierung des Zentrums als auch dem öffentlichen Interesse dienen (Drs. 1418/2007). Ein entsprechender Antrag beim Land war noch vor dem Konkurs verschiedener Projektgesellschaften von Carlyle erfolgreich gestellt worden.
Ein unterzeichneter Vertrag bis zum Ende des Jahres 2010 wäre nach Vorgabe des Landes zwingende Voraussetzung gewesen, um neben den vorgesehenen Mitteln aus dem Programm “Stadtumbau West“ auch Fördermittel der EU im Ihmezentrum und seinem Umfeld einsetzen zu können. Das Zustandekommen des Stadtumbauvertrages bis zu diesem Zeitpunkt hätte einen rechtzeitigen Beschluss der Eigentümerversammlung vorausgesetzt. Dieser ist trotz wiederholter Hinweise auf die Dringlichkeit eines solchen Beschlusses nicht zustande gekommen. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass die Fördermittel der EU nur zeitlich begrenzt zur Verfügung stehen: 2012 ist die Maßnahme baulich abzuschließen, bis Mitte 2013 muss sie abgerechnet sein. Das Land Niedersachsen als für den Einsatz der Mittel zuständige Instanz hatte daher gefordert, dass bis zum Ende des Jahres 2010 ein Vertrag geschlossen sein muss. Diese Forderung resultiert aus dem nachvollziehbaren Wunsch, die Fördergelder ggf. noch an anderer Stelle in Niedersachsen einsetzen zu können und nicht der EU zurückgeben zu müssen, wenn das Projekt in der derzeitig schwierigen Situation in Zwangsverwaltung und ohne einen Investor scheitert.
Da ein Vertrag mit dem Ihmezentrum vor der Unterzeichnung auch noch die Ratsgremien der LHH hätte durchlaufen müssen, wäre der letzte mögliche Termin für einen entsprechenden Beschluss der Eigentümerschaft der 10.09.2010 gewesen. Darauf hatte die Stadt mehrfach an den Verwalter des Ihmezentrums, an den Institutszwangsverwalter des gewerblichen Eigentums und an den beauftragten Rechtsanwalt dringlich hingewiesen. Die Schreiben blieben ohne Resonanz, der genannte Termin ist verstrichen.
Nunmehr ist davon auszugehen, dass die EFRE-Förderung für das Ihmezentrum nicht mehr gelingt. Um die Fördergelder in der Stadt Hannover zu halten und für Projekte der Stadterneuerung einzusetzen, beabsichtigt die Verwaltung, einen Antrag für den Bereich Klagesmarkt zu stellen. Das Projekt entspricht den Kriterien des Programms und der einschlägigen Richtlinie des Landes
Sollte es noch zu einer Verständigung mit den Eigentümern des Ihmezentrums und dem Land über ein weniger umfangreiches Projekt kommen, so ist zu einem späteren Zeitpunkt noch der Einsatz von Fördermitteln aus dem Programm „Stadtumbau West“ im Ihmezentrum denkbar. (Mittel des Bundes: ca. 670.000 € sowie Eigenanteil der Stadt Hannover von bisher ca. 1,34 Mio. €). Für die Mittel aus dem Programm „Stadtumbau West“ gelten die genannten zeitlichen Restriktionen nicht.
61.41
Hannover / 11.11.2010