Anfrage Nr. 15-1336/2011:
Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung in Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung in Hannover

Nachdem sich das politische Gezerre um den Umfang des BuT bis in den Januar hingezogen hatte, begannen mit erheblichem Zeitverzug auf Bundes- und Landesebene die Überlegungen zur Umsetzung. Es stellten sich – eigentlich nicht unvermittelt – Fragen: Wie kommt das Geld zum Kind? Wer informiert die Betroffenen, die Familien? Und andere.
In der Praxis der stadthannoverschen Schulen, die involviert sind zumindest durch den Mittagessenzuschuss und die erforderlichen Bescheinigungen über die Notwendigkeit von Lernförderung, begann die Wirklichkeit des BuT mit einer ersten Information wenige Tage vor den Osterferien, zu kurz um die Berechtigten in der Elternschaft rechtzeitig vor der ersten Antragsfrist 31.3.2011 zu informieren und sie bei der Antragstellung gegebenenfalls zu unterstützen. Vergleichbare Fragen, Aufgaben und Probleme entstehen für Vereine, Musikschule und Ähnliche. Inzwischen sind die Fristen für rückwirkende Antragstellung zweimal verlängert worden, jetzt zum 30.6.2011. Die Umsetzung des BuT wirft dennoch für Berechtigte und Einrichtungen weiter Fragen auf.

Wir fragen die deshalb Verwaltung:

1. Wann und in welcher Weise sind die hannöverschen Berechtigten und die o.g. Einrichtungen über das Umsetzungs- und Antragsprozedere des BuT informiert worden?
2. Welche Probleme sieht die Verwaltung nach den ersten Erfahrungen mit der Umsetzung des BuT?
3. Wie wirken sich die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Region und Stadt Hannover bei der Verteilung der Mittel aus dem BuT aus?