Anfrage Nr. 1343/2011:
Anfrage der CDU-Fraktion zur Vergnügungssteuer bei Tanzveranstaltungen

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der CDU-Fraktion zur Vergnügungssteuer bei Tanzveranstaltungen

Die Landeshauptstadt Hannover erhebt für verschiedene im Stadtgebiet durchgeführte Veranstaltungen gewerblicher Art, wie auch Tanzveranstaltungen, eine Vergnügungssteuer. Erfüllt die Art der Veranstaltung bestimmte Kriterien, so kann sie von der Vergnügungssteuer befreit werden (vgl. Vergnügungsteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover).


Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie viele angemeldete Tanzveranstaltungen in der Stadt Hannover haben in den Jahren 2009 sowie 2010 stattgefunden, welche davon waren vergnügungssteuerpflichtig und welche Tanzveranstaltungen waren von der Vergnügungssteuer befreit?

2. Wie hoch waren die Einnahmen, die die Stadt Hannover an vergnügungssteuerpflichtigen Tanzveranstaltungen für die Jahre 2009 und 2010 erzielt hat?
3. Wie viele Ausrichter von Tanzveranstaltungen haben in den Jahren 2009 sowie 2010 einen Erlass oder Teilerlass ihrer Vergnügungssteuerpflicht, oder dieser in Ratenzahlungen nachkommen zu wollen, beantragt?


Jens Seidel
Vorsitzender