Anfrage Nr. 0491/2010:
Anfrage der CDU-Fraktion zu den Zuwegungen zu Immobilien und Grundstücken der Stadt

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der CDU-Fraktion zu den Zuwegungen zu Immobilien und Grundstücken der Stadt

Die Stadt hat einen Teil ihrer Immobilen vermietet/verpachtet bzw. Grundstücke im Wege des Erbbaurechts an Dritte überlassen. Nicht alle diese Immobilen liegen im zentralen Stadtkern, sondern zum Teil auch am Rande des Stadtgebietes. Dies führt dazu, dass diese Häuser/Grundstücke zum Teil nur über Privatstraßen, unbefestigte Wege oder kleine Nebenstraßen zu erreichen sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele dieser Miet-/Pacht-/Erbbaurechtsverträge gibt es, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen? Hat die Stadt mit den Mietern, Pächtern oder Erbbauberechtigten einheitliche vertragliche Regelungen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum gibt es keine Regelungen?
2. Im Falle, dass die Zuwegungen zu den Grundstücken sich in anderer Hände Eigentum befinden, wie wird sichergestellt, dass die Zuwegungen sich in dem Zustand befinden, dass die Grundstücksnutzer jederzeit ihre Gründstücke/Häuser erreichen können?
3. Gibt es spezielle Regelungen, die die Instandhaltung und Pflege dieser Zuwegungen regeln bzw. wer ist für den Strauch-/Baumschnitt sowie den Winterdienst auf diesen Zuwegungen zuständig und was wird in konkreten Streitfällen unternommen?



Jens Seidel
Vorsitzender