Anfrage Nr. 15-2306/2009:
Umrandungsmauer in der Ostfeldstraße

Inhalt der Drucksache:

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Umrandungsmauer in der Ostfeldstraße

An der Ostfeldstraße / Ecke Tessenowweg in Kirchrode ist im Sommer um einen Neubau
herum eine Umrandungsmauer entstanden, die erheblich höher und massiver als ortsüblich ist. Dies ist für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger, die in diesem Stadtteil wohnen, ein großes Ärgernis.
Dem Vernehmen nach sind Mauern über 1,80 m Höhe genehmigungspflichtig, und für dieses
Bauwerk soll es wohl auch eine Baugenehmigung geben.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Mit welcher Begründung wurde für eine derartig ungewöhnliche Umrandungsmauer eine Baugenehmigung erteilt ?
2. Plant die Verwaltung, künftig generell solche martialischen Grundstückseinfriedungen
zu genehmigen ?