Drucksache Nr. 1533/2009:
Mittelfristige Finanzplanung 2009 - 2013

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Gleichstellungsausschuss
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Jugendhilfeausschuss
In den Kulturausschuss
In den Migrationsausschuss
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Schulausschuss
In den Sozialausschuss
In den Sportausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
In den Stadtbezirksrat Nord
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1533/2009
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Mittelfristige Finanzplanung 2009 - 2013

Antrag,

dem Investitionsprogramm 2009 - 2013 zuzustimmen und den Finanzplan 2009 - 2013 zur Kenntnis zu nehmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (siehe DS 1278/2003) können im Falle dieser Drucksache nicht getroffen werden.

Kostentabelle

Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf den Inhalt der Anlage zur Drucksache verwiesen.

Begründung des Antrages

Gem. § 90 Abs. 1 der niedersächsischen Gemeindeordnung haben die Gemeinden ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen.
Hierzu ist gem. § 90 Abs. 3 als Grundlage ein Investitionsprogramm aufzustellen.
20.11 
Hannover / 21.08.2009