Antrag Nr. 2820/2009:
Antrag der CDU-Fraktion zu Altlasten in der List

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der CDU-Fraktion zu Altlasten in der List

Antrag zu beschließen:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert die Verwaltung auf, in Zusammenarbeit mit der Region Hannover als untere Bodenschutzbehörde und den betroffenen Haus- und Wohnungseigentümern ein Sanierungskonzept für die Altlasten in der List zu erarbeiten, bei dem die Kosten zwischen Stadt Hannover, Region Hannover und den Eigentümern aufgeteilt werden.

Begründung

Eine Aufteilung der Kosten sollte aus folgenden Gründen erfolgen:
1. Die betroffenen Eigentümer am Riedel-De-Haën-Platz sind nicht die Verursacher des Sanierungsfalles. Jedoch sind sie nach der Rechtslage zu den Sanierungskosten mit heranzuziehen. Dies gilt auch, wenn sie beim Kauf der Immobilien von den Altlasten nichts wussten, da Eigentümer grundsätzlich für Sanierungen mitverantwortlich sind ("Eigentum verpflichtet").
2. Die Landeshauptstadt Hannover hat die Wohnbebauung am Riedel-De-Haën-Platz durch Flächennutzungsplanung und Bebauungsplan möglich gemacht. Auch wenn zur damaligen Zeit die Umweltschutzgesetzgebung in der heutigen Form noch nicht bestanden hat, bleibt eine Verantwortung bei der Stadt Hannover bestehen.
3. Die Region Hannover ist als untere Bodenschutzbehörde für die Abwendung der Gefahren, die von den festgestellten Altlasten ausgehen, zuständig.

Bei der Aufteilung der Kosten sollte berücksichtigt werden, dass die Eigentümer schon durch den Wertverlust der Immobilien erhebliche finanzielle Lasten tragen.




Rainer Lensing
Vorsitzender