Drucksache Nr. 1368/2009:
Erweiterung des Vereins MINIMUKI e. V. um zwei Krippengruppen

Inhalt der Drucksache:

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1368/2009
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Erweiterung des Vereins MINIMUKI e. V. um zwei Krippengruppen

Antrag,

zu beschließen,

  • das Betreuungsangebot des MINIMUKI e. V. im Stadtteil Bemerode, am neuen Standort, Im Buchenfelde 6 in 30539 Hannover, um zwei Krippengruppen (1-3 Jahre) mit insgesamt 30 Plätzen zu erweitern und
  • für diese Gruppen ab dem 01.09.2009, frühestens jedoch ab Erteilung der entsprechenden Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der Kindertagesstätten richtet sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
Einrichtungsaufwand10.000,00 €4645.901/988000Zuwendungen200.400,00 €*4645.000/718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten800,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt10.000,00 € Ausgaben insgesamt201.200,00 € 
Finanzierungssaldo-10.000,00 € Überschuss / Zuschuss-201.200,00 € 
*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Es ist beabsichtigt, einen Antrag auf Beteiligung an den laufenden Betriebsausgaben nach dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) zu stellen, sobald und soweit die rechtlichen Grundlagen dafür vorliegen.
Der Investitionszuschuss wird für die Krippen maximal in Höhe der nicht durch das Land geförderten Investitionen nach der Richtlinie zum Ausbau der Kinderbetreuung (RIK) bewilligt.

Begründung des Antrages

Der MINIMUKI e. V. betreibt seit dem 01.09.2006 im Stadtteil Bemerode, Wülferoder Str. 51 eine Krippe mit 15 Ganztagsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Seit geraumer Zeit zeichnete sich ein steigender Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder dieser Altersgruppe ab, sodass es Bestrebungen gab, die Einrichtung zu erweitern.
Der Verein hat zwischenzeitlich Räumlichkeiten Im Buchenfelde 6 angemietet, welche geeignet sind, neben der bereits bestehenden Gruppe zwei zusätzliche Gruppen mit insgesamt 30 Plätzen aufzunehmen. Ein entsprechender Antrag auf laufende Förderung dieser Gruppen ab 15.09.09 wurde nunmehr gestellt.
Mit Bescheid vom 22.04.2009 hat die Landesschulbehörde Investitionsfördermittel in Höhe von 435.000,-€ für Umbau und Ausstattung bewilligt. Die Baumaßnahmen haben bereits begonnen.
Eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde vom Kultusministerium - Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder - in Aussicht gestellt.
Aufgrund des großen Bedarfs stadtweit, wie auch im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode, stellt die geplante Maßnahme eine wichtige Ergänzung des Kindertagesstättenangebotes dar. Ferner trägt die Neugründung der Gruppen zur Realisierung des städtischen Ausbauprogramms U3 bei.
Der Stadt entstehen, abgesehen von einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel in Höhe von maximal 10.000,-€, keine Investitionskosten. Diese Zuwendung steht in Abhängigkeit von den auszulösenden Investitionszuschüssen seitens der Landesschulbehörde und bezieht sich bei der Gewährung auf die vom Träger zu erbringende Eigenleistung (ca. 5% der Gesamtkosten).

Die Aufwendungen für die laufende Finanzierung in Höhe von jährlich 300.600,-€ stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.
51.4 
Hannover / 02.06.2009