Drucksache Nr. 0922/2010:
Bebauungsplan Nr. 1662, Hofstellen Hauptstraße
Bebauungsplan zur Erhaltung von zentralen Versorgungsbereichen nach
§ 9 Abs. 2a BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB,
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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0922/2010
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Bebauungsplan Nr. 1662, Hofstellen Hauptstraße
Bebauungsplan zur Erhaltung von zentralen Versorgungsbereichen nach
§ 9 Abs. 2a BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB,
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 1662 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Bebauungsplan soll die wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung mit Einzelhandel im benachbarten Ortskern erhalten und sichern. Dies kommt besonders mobilitätseingeschränkten Menschen sowie Müttern und Vätern mit kleinen Kindern zu Gute. Unterschiedliche Auswirkungen auf Männer und Frauen sind durch die Planung nicht zu erwarten.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1662 hat vom 25. Februar bis 24. März 2010 öffentlich ausgelegen. Während der öffentlichen Auslegung gingen keine Stellungnahmen zur Planung ein.

Der Plan wurde um den Hinweis ergänzt, dass es nicht auszuschließen ist, dass Bombenblindgänger im Plangebiet vorhanden sind und deshalb Oberflächensondierungen empfohlen werden. Diese Ergänzung ist keine Festsetzung, deshalb ist keine erneute öffentliche Auslegung erforderlich.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist als Anlage 3 beigefügt.

Der Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.

61.12 
Hannover / 26.04.2010