Antrag Nr. 15-1151/2004:
Resolution an die Regionalversammlung -
Durchführung von kulturellen Veranstaltungen im Landschaftsschutzgebiet "0bere Leineaue"

Inhalt der Drucksache:

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Resolution an die Regionalversammlung -
Durchführung von kulturellen Veranstaltungen im Landschaftsschutzgebiet "0bere Leineaue"

Antrag,


der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Um auch zukünftig kulturelle Veranstaltungen, z. B. das Ricklinger Deichfest, durchführen zu können und gleichzeitig die Belange des Naturschutzes zu wahren, möge die Regionsversammlung beschließen:

Die LSG-Verordnung wird in 4 “Erlaubnisvorbehalte” geändert, indem in Absatz 1, nach der Ziffer 9, folgender zusätzlicher Erlaubnisvorbehalt eingeschoben wird:

10. die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen mit 0rtsbezug zum Schutzgebiet (Z. B. Ricklinger Deichfest)

Begründung


Gemäß § 4 Abs. 2 LSG-Verordnung ist eine Erlaubnis zu erteilen, wenn die beabsichtigte Veranstaltung den Charakter des
Schutzgebietes nicht verändert und sie sich mit dem Schutzzweck der Verordnung vereinbaren lässt.

Das tradtionelle Ricklinger Deichfest findet seit 1996 statt. Die Genehmigungen dafür sind von der Stadt Hannover jeweils erteilt worden. Seit Regionsbildung ist die Region als Untere Naturschutzbehörde zuständig.