Drucksache Nr. 1491/2011:
Bebauungsplan Nr. 346, 5. Änderung - Ebelingstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1491/2011
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 346, 5. Änderung - Ebelingstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Antrag,

1. die Anregungen aus der Stellungnahme eines Anwohners nicht zu berücksichtigen,
2. den Bebauungsplan Nr. 346, 5. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 56, 97 sowie 98 NBauO und § 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Mit diesem Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von vier bis sechs Ein- familienhäusern sowie eines öffentlichen Spielplatzes geschaffen werden.
Die nächstgelegenen Kindertagesstätten liegen in ca. 400 m Entfernung, der Anschluss an das öffentliche Busliniennetz ist direkt am Plangebiet gegeben, die nächste Stadt- bahnstation ist ca. 420 m entfernt.
Im östlichen Teil des Plangebiets an der Straße Tollenbrink ist ein Spielplatz vorgesehen. Unterschiedliche Auswirkungen auf Männer und Frauen sind nicht gegeben.

Kostentabelle

Durch den Bebauungsplan entstehen der Stadt keine Kosten. Das Plangebiet liegt im Umlegungsgebiet Sündernstraße. Durch den Verkauf des städtischen Grundstücks Ebelingstraße 11 kann im Umlegungsverfahren ein Umlegungsbeitrag zugunsten der Stadt festgesetzt werden. Die Realisierung des Spielplatzes ist bereits mit der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 346 im Jahr 1992 kalkuliert.

Begründung des Antrages

Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets und den Bau eines Spielplatzes geschaffen werden.
Der Auslegungsbeschluss zu dem Bebauungsplan Nr. 346, 5. Änderung wurde am 07.04.2011 vom Rat gefasst.
Die öffentliche Auslegung wurde vom 21.04.11 bis zum 25.04.11 durchgeführt. Innerhalb dieser Zeit ging eine Stellungnahme eines Anwohners ein.

Stellungnahme des Anwohners
Der Eigentümer eines nördlich des Plangebietes gelegenen Grundstücks gibt zu bedenken, dass der Bebauungsplan einen erheblichen Teil einer sich ca. 50-60 Jahre selbst überlassenen Brachfläche erfasst. So sei in einem Wohngebiet ein Biotop entstanden, das Bäumen, anderen Pflanzen und Tieren einen geschützten Lebensraum gewährt. Die geplanten Bauten drohten, die Natur so zu verändern, dass eine Existenz vieler Bäume bzw. ein Weiterleben der Tiere wenn überhaupt, dann nur stark eingeschränkt möglich wäre.
In diesem Gebiet seien vor allem ein Großteil der seltenen Buschbuchen mit Stammumfängen von mehr als 60 cm in etwa 1 Meter Höhe sowie eine Vielzahl an Kleintieren wie Singvögel, Igel und Eichhörnchen gefährdet. Der Einwender befürchtet, dass die jetzigen von der Natur vorgegebenen Verhältnisse durch den geplanten Bau von sechs Garagen, eines Garagenhofes sowie Zuwegungen zu den sog. Hinterliegergrundstücken und eines Kinderspielplatzes massiv beeinträchtigt werden. Er bezweifelt, dass die zwei „standortheimischen großkronigen Bäume“, die aus Gründen der „Gliederung“ gepflanzt werden sollen, ausreichen, die negative Entwicklung wesentlich zu mindern. Der Anwohner bittet weiter um Aufklärung, wie die Baumschutzsatzung eingehalten wird.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Realisierung der Planung führt im Bereich der von dem Einwender angesprochenen Brachfläche in der Tat zu Verlusten an Pflanzen- und Tierlebensräumen. Bei der Bewertung ist jedoch zu berücksichtigen, dass die aktuelle Planung im Vergleich zum bisherigen Planungsrecht auf der betreffenden Fläche zu keinen zusätzlichen Verlusten im Gehölzbestand führt. Im Bereich der geplanten Zufahrt am Tollenbrink werden zwar zwei Bäume zusätzlich entfallen, dem ist aber gegenüberzustellen, dass jetzt am nördlichen Rand des Plangebiets ein zwei Meter breiter Pflanzstreifen neu festgesetzt wird und durch den Entfall der Bolzplatznutzung auf dem nunmehr verbleibenden Spielplatz in stärkerem Maße die Integration vorhandener Bäume in die Planung des Spielplatzes möglich ist.
Darüber hinaus hat die Fläche, die einen lückigen Baumbestand mit einem kurzrasigen Unterwuchs aufweist, nur eine allgemeine Bedeutung für den Naturhaushalt. Ein Biotopschutz ist aufgrund fehlender Zeigerarten nicht gegeben. Bei einer Biotopkartierung im Jahr 2009 wurden keine Vorkommen von Rote-Liste-Arten mit besonderer Relevanz festgestellt. Wegen der danach nur begrenzten Bedeutung der Fläche für den Naturschutz und wegen des bestehenden Planungsrechts, das den Bau eines Bolzplatzes zulässt, ist es sinnvoll, die innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtteils Bothfeld gelegene Fläche den jetzt geplanten Nutzungen zuzuführen.

Die textliche Festsetzung, die das Anpflanzen von zwei standortheimischen Bäumen vorschreibt, dient der optischen Gliederung der Garagenanlage und nicht als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme. Letztere ist wegen des bestehenden Planungsrechts nicht erforderlich.
Um Gehölzbestand entfernen zu dürfen, muss bei dem für den Vollzug der Baumschutzsatzung zuständigen Bereich Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün ein Fällantrag gestellt werden. In der Fällgenehmigung werden die erforderlichen Auflagen für den Ersatz geregelt. Die Baumschutzsatzung ist auch bei baulichen Maßnahmen, die die Stadt durchführt, zu beachten.
Die Naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.
Der Satzungsbeschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.13 
Hannover / 10.08.2011