Anfrage Nr. 15-2307/2009:
Radwege im Stadtbezirk

Inhalt der Drucksache:

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Radwege im Stadtbezirk

Radwege im Stadtbezirk
Bekanntlich werden Radwege in nicht benutzungspflichtige und benutzungspflichtige kategorisiert. Letztere sind mit einem entsprechenden Verkehrszeichen (mit den Nummern 237, 240 oder 241) ausdrücklich gekennzeichnet. Die Radwege im Stadtbezirk lassen jedoch bei augenscheinlich unveränderten Verhältnissen hinsichtlich der Verkehrssicherheit, der Verkehrsbelastung, der Verkehrsbedeutung oder des Verkehrsablaufes diesbezüglich unterschiedliche Bewertungen über den Streckenverlauf und damit nicht verständliche Regelungen erkennen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Straßen/Straßenzüge im Stadtbezirk sind regelgerecht (maßgeblich nach den o. g. Kriterien) eigentlich mit benutzungspflichtigen Radwegen auszustatten?
2. Welche Sinnhaftigkeit wohnt der Anlage von nicht benutzungspflichtigen Radwegen inne – unter besonderer Einbeziehung der Erklärung der Radwegesituation im westlichen Teil des Bünteweges (nördliche Seitenanlage vor dem Büntepark und dem Campus der Tierärztlichen Hochschule) mit den jetzt dort vorhandenen, unterschiedlichen Ausformungen, hergestellt im letzten und in diesem Jahr, zudem auch abweichend von Aussagen im Bebauungsplan?