Anfrage Nr. 15-1878/2009:
Nutzung der Radwege und kleinerer Straßen durch Inline-Skater

Inhalt der Drucksache:

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Nutzung der Radwege und kleinerer Straßen durch Inline-Skater

Ab dem 1. September können Städte Radwege und kleine Straßen für Inline-Skater freigeben. Die Inline-Skater sind nun als „Fahrzeuge“ in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden. Schon vorher gibt es Wege um den Maschsee, die eine Erlaubnis zum Skaten erhalten haben.

Ich frage die Verwaltung:
1. Bleibt es bei der bisherigen Beschilderung für Skater um den Maschsee oder muss eine neue Beschilderung durchgeführt werden?
2. Gibt es weitere Überlegungen der Landeshauptstadt das Skaten auf Radwegen und auf kleinen Straßen des Stadtbezirks Südstadt-Bult oder auf dem neuen Radweg am Rudolf-von-Bennigsen-Ufer zu erlauben?