Antrag Nr. 15-1905/2009:
Freigabe von Radwegen für Inline-Skater

Inhalt der Drucksache:

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Freigabe von Radwegen für Inline-Skater

Antrag

Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, im Stadtbezirk Mitte alle Radwege und ggf. Straßen, bei denen eine gleichzeitige Nutzung durch Inline-Skater ohne Konflikte mit Radfahrern und/oder Autofahrern möglich ist, durch Anbringung der entsprechenden Ausschilderung zu kennzeichnen.
Insbesondere die asphaltierten Radwege in der Eilenriede sind entsprechend zu kennzeichnen.

Begründung

Seit Änderung der StVO zum 1.9.2009 werden Inline-Skater als Fußgänger behandelt und können für das Benutzen von Radwegen bzw. Straßen mit einem Bußgeld belegt werden.
Ausnahmen gelten nur, sofern auf Straßen oder Radwegen das neu eingeführte, entsprechende Zusatzschild „Inliner frei“ vorhanden ist.
Das Benutzen von Inlinern stellt eine umweltfreundliche Alternative zum Autofahren dar und sollte gefördert werden.