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Die Kosten werden in Abschnitt 7 der Bebauungsplanbegründung (Anlage 2 zu dieser Drucksache) abgehandelt.
Nach Beschluss der Ratsversammlung vom 07.05.2009 und nach Bekanntmachung
vom 13.05.2009 wurden die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 1708 sowie der 202. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 202,2 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22.05.2009 bis 24.06.2009 öffentlich ausgelegt.
In 1.101 Zuschriften (in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung rd. 1.300) nahmen 992 Personen (in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 1244) fristgemäß Stellung. Bis einschließlich 10.07.2009 gingen weitere 67 nicht fristgemäße Zuschriften ein. Die Stellungnahmen nahmen dabei sowohl auf die 202. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 202.2, als auch den Bebauungsplan Nr. 1708 Bezug. Zum Teil bezogen sie sich außerdem auf das Zielabweichungsverfahren zum Regionalen Raumordnungsprogramm und den Betrieb des konkret geplanten Ansiedlungsprojekts. Im Gegensatz zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit hat die "Bürgerinitiative gegen Massentierversuche in Wohngebieten" keine eigene Stellungnahme abgegeben. Von ihr bzw. ihren Mitgliedern sind jedoch in Varianten Formschreiben erarbeitet und Einwendern zur Verfügung gestellt worden. Darüberhinaus liegen 16 individuell abgefasste Stellungnahmen vor, davon allerdings auch drei Zuschriften, die sich von den Einwendungen distanzierten. In den Zuschriften, die auf Varianten der genannten Formschreiben basieren, sowie in Individual-Schreiben wurden ausdrücklich die bereits aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorliegenden Äußerungen zum Gegenstand der erneuten Einwendungen erklärt. Eine Auseinandersetzung mit der Behandlung der Äußerungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hat nicht ersichtlich stattgefunden.
Die dem geplanten Forschungszentrum direkt mit der "Waldsiedlung Lebenshilfe für Behinderte e.V." benachbarte "Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung gGmbH" hat in diesem Verfahrensschritt keine Stellungnahme abgegeben.
Die Stellungnahmen aus dem Stadtgebiet Hannover entfallen überwiegend auf die dem Ansiedlungsvorhaben benachbarten Stadtteile Kirchrode, Seelhorst, Bult, Waldheim, Kleefeld und Bemerode (869 Personen), weitere 89 auf das übrige Stadtgebiet. Darüber hinaus äußerten sich 34 Personen mit Adresse außerhalb des Stadtgebietes, davon 15 aus der Region Hannover.
Bezüglich einer räumlichen Betroffenheit entsprechend eines 2 km-Radius um das geplante Forschungszentrum Bemeroder Straße konnte unabhängig von der Stadtteilzugehörigkeit folgende Zuordnung der Stellungnahmen mit hannoverscher Adresse vorgenommen werden:
Lage bis zu 500 m Entfernung vom Plangebiet: 1
Lage zwischen 500 m und 1.000 m Entfernung vom Plangebiet 223
Lage zwischen 1.000 m und 2.000 m Entfernung vom Plangebiet 464
Summe 688
Lage außerhalb eines 2.000 m- Radius 270
Im Wesentlichen wurden die gleichen Bedenken vorgebracht wie bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 25.08. bis 24.09.2008 (s. Drucksache
Nr. 0137/2009 N1, Anlage 4).
Da in den zur öffentlichen Auslegung vorgebrachten Einwendungen ausdrücklich Bezug auf die in der frühzeitigen Öffentlichkeit vorgebrachten Äußerungen genommen wird, hat die Verwaltung die bisherige Zusammenstellung der Auswertung fortgeführt und um die Anmerkungen und Abwägungsvorschläge zu den fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen ergänzt. Die nicht fristgerechten Zuschriften wurden sämtlich mit den bekannten Formschreiben abgegeben und enthielten somit keine neuen abwägungserheblichen Belange. Die Behandlung der Stellungnahmen ist in einer für beide Bauleitplanverfahren gleichlautenden Anlage zusammengestellt. Für den Bebauungsplan Nr. 1708 ist dies die Anlage 4 zu dieser Drucksache.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen die Namen der Stellungnehmenden nicht in den öffentlichen Teilen der Beschlussvorlagen aufgeführt werden. Eine Liste der Personen, die Stellungnahmen abgegeben haben, ist für die Mitglieder der beteiligten Gremien in einer für Flächennutzungsplan-Änderung und Bebauungsplan gemeinsamen vertraulichen Informationsdrucksache zusammengestellt.
Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden die am Verfahren beteiligten Behörden und sonstigen Stellen, die öffentliche Belange zu vertreten haben, über die öffentliche Auslegung des Entwurfes benachrichtigt. Hierzu liegen inhaltliche Stellungnahmen lediglich vom Niedersächsischen Forstamt Fuhrberg und von der Region Hannover vor.
Niedersächsisches Forstamt Fuhrberg (Stellungnahme vom 12. Juni 2009):
Das Nds. Forstamt weist auf einen aus Gründen der Gefahrenabwehr erforderlichen Abstand der geplanten Bebauung zum südöstlich gelegenen, tatsächlich vorhandenen Waldbestand im Bereich der TiHo-Erweiterung (Bebauungsplan Nr. 1632) hin.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stellungnahme des Nds. Forstamtes betrifft den zwischen Büntegraben und Heistergraben gelegenen B-Plan Nr. 1632. Dieser setzt rechtsverbindlich eine Bebauung für die Stiftung Tierärztliche Hochschule auch im Bereich des heutigen baumbestandenen Grundstücksteils fest. Der Abstand zwischen der Baugrenze im B-Plan Nr. 1708 und dem genannten Gehölzbestand beträgt immerhin 27,5 m.
Das Nds. Forstamt hatte bereits im Verfahren zur Aufstellung des B-Planes Nr. 1632 Bedenken bzgl. der Inanspruchnahme des Gehölzbestandes vorgetragen. In der Abwägung wurde dem Belang der Standortentwicklung für die TiHo der Vorrang gegenüber den forstlichen Belangen eingeräumt und die Bedenken wurden zurückgewiesen. Mit dem Inkrafttreten des B-Planes ist eine Waldumwandlung ohne weitere Genehmigung rechtlich zulässig. Im Rechtssinne besteht hier Wald nicht mehr.
Die Verwaltung empfiehlt, die Bedenken des Nds. Forstamtes nicht zu berücksichtigen.
Region Hannover (Stellungnahme vom 24. Juni 2009):
Die Region Hannover teilt mit, dass für die Bauleitplanverfahren mit Bescheid vom 13.03.2009 die Abweichung vom Ziel Vorranggebiet für Freiraumfunktionen zugelassen wurde und damit die vorgesehen bauleitplanerischen Darstellungen bzw. Festsetzungen getroffen werden dürfen.
Zur Verlegung des Heistergrabens wird um eine klarstellende redaktionelle Änderung des Umweltberichtes gebeten. Der Umweltbericht wurde in Abschnitt 3 entsprechend angepasst.
Zum Büntegraben wird mitgeteilt, dass mit Bescheid vom 29.05.2009 die wasserrechtliche Plangenehmigung für den naturnahen Ausbau des Büntegrabens für den Gewässerabschnitt östlich der Bemeroder Straße bis zur TiHo vorliegt.
Die Region verweist ferner auf die in der Begründung zum Bebauungsplan ausgeführte erforderliche Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde im Planvollzug hin.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die fachlichen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und je nach Maßstabs- / Regelungsebene in die Begründung aufgenommen.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 3 beigefügt. Sie ist in den wesentlichen Aussagen weiterhin gültig. Lediglich bzgl. der bisherigen Kleingartennutzung nördlich des Heistergrabens ist darauf hinzuweisen, dass auch hier zwischenzeitlich diese Nutzung beendet wurde. Ferner sind die konkreten Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt der Stieleiche im Bebauungsplan und im ihn ergänzenden abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag fixiert.
Die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB ist dieser Drucksache als Anlage 5 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsverfahren abschließen zu können.
Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:
Anlage 1 - Geltungsbereich, bisheriges Verfahren
Anlage 2 - Begründung mit Umweltbericht
Anlage 3 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
Anlage 4 - Entscheidung über die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger
Anlage 5 - Zusammenfassende Erklärung