Antrag Nr. 1743/2009:
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 1248/2009 - Grundsätze für die Benennung von Straßén, Wegen und Plätzen

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 1248/2009 - Grundsätze für die Benennung von Straßén, Wegen und Plätzen

Antrag

Der Punkt 3.3 der Grundsätze für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen wird
um einen Teilsatz ergänzt und lautet neu wie folgt:

Umbenennungen sollen nur erfolgen:
wenn eine Benennung nach einer Persönlichkeit im Nachhinein Bedenken auslöst, weil
diese Person Ziele und Wertvorstellungen verkörpert, die im Widerspruch zu den Grundsätzen
der Verfassung, der Menschenrechte bzw. einzelner für die Gesamtrechtsordnung
wesentlicher Gesetze stehen und wenn aus Gründen, die in dieser Person liegen, durch
die Beibehaltung der Benennung das Ansehen der Landeshauptstadt Hannover in
der Öffentlichkeit ernsthaft Schaden zu nehmen droht. Zusätzlich zu den diesen
Bedenken gegen die mit der Person verknüpften Ziele und Wertvorstellungen müssen der
durch die Benennung geehrten Person schwerwiegende persönliche Handlungen (Verbrechen
gegen die Menschlichkeit, Rassismus, Kriegsverbrechen u.a.m.) oder die aktive Mitwirkung
in einem Unrechtssystem zuzuschreiben sein.

Begründung

Die mit der Drucksache Nr. 1248/2009 vorgeschlagene Ergänzung der Grundsätze für die
Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen ist nicht geeignet den damit verfolgten Zweck
zu erreichen, problematische Benennungen zu korrigieren. In der praktischen Anwendung
wird zum einen regelmäßig die Definition des Begriffs „Unrechtssystem“ für Schwierigkeiten
und unliebsame Auseinandersetzungen sorgen. Zum anderen ist die Formulierung „aktive
Mitwirkung“ zu wenig aussagekräftig. Denn beispielsweise jeder in einem „Unrechtssystem“
tätige Soldat oder Beamte wirkt schon durch die Ausübung seines Dienstes aktiv in diesem
System mit. Damit wäre aber noch keine Aussage über die mit der Formulierung wohl eigentlich
gemeinte persönliche Vorwerfbarkeit der „Mitwirkung“ auf moralisch-ethischer Ebene getroffen.

Den Ansatz für eine Umbenennung im drohenden Ansehensverlust der Stadt Hannover zu sehen,
definiert dagegen nicht nur eindeutig den Anlass für die Notwendigkeit einer Umbenennung,
sondern verspricht auch in vermeintlich ähnlich gelagerten Fällen klare Abgrenzungen. Es
wird nachvollziehbar, warum in dem einen Fall die Umbenennung abweichend von einem
scheinbar vergleichbaren Fall erfolgen oder nicht erfolgen soll.


Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzender