Drucksache Nr. 0442/2011:
Änderung der Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Verwaltungsausschuss
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Nr.
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0442/2011
2
 

Änderung der Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover

Antrag, zu beschließen


Die Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover werden gemäß Anlage 1 geändert.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Der Theaterbeirat wird weiterhin paritätisch besetzt (3 Damen, 3 Herren). Die Theaterförderung kann sowohl Frauen wie auch Männern zugute kommen. Gender-Aspekte werden von der vorstehenden Drucksache nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung:


Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am 14.12.1993 die Richtlinien zur Theaterförderung (Drucksache Nr. 1621/93) und zuletzt rückwirkend zum 01.01.2007 Änderungen dazu (Drucksache Nr. 0720/2007) beschlossen. Die Änderungen in 2007 betrafen die Gastspielförderung sowie die Einführung einer Förderung des gemeinsamen Marketings.
Die Theaterförderung und die der Theaterförderung zugrunde liegenden Richtlinien der Landeshauptstadt Hannover wurden in einer Anhörung vor dem Kulturausschuss am 19. Februar 2010 von zwei externen Experten der deutschen Theaterlandschaft kommentiert und mit dem Theaterbeirat und der Interessengemeinschaft Freie Theater diskutiert. Hierbei wurden Vorschläge für eine Erweiterung und Änderung der Theaterrichtlinien beraten.

Im Herbst 2010 erfolgte eine ausführliche Überprüfung der Richtlinien und die Durchführung eines Konsultationsverfahren, in dem die Vorschläge für mögliche Änderungen an den bestehenden Richtlinien zwischen dem Theaterbeirat, der Interessengemeinschaft Freie Theater, öffentlichen Förderern sowie in der Theaterförderung engagierten Stiftungen diskutiert wurden. Das Konsultationsverfahren wurde von der Kulturverwaltung moderiert und mündete in die hiermit als Beschlussvorlage vorliegenden überarbeiten Theaterrichtlinien (vgl. Anlage 1), in denen vor allem ergänzend zu den 2007 vorgenommenen Änderungen nunmehr neue Kriterien für die Produktions- und Grundförderung aufgenommen worden sind. Zudem wurden wesentliche neue Förderkriterien formuliert. Eine Synopse (vgl. Anlage 2) gibt einen Überblick über die diversen vorgenommenen und vorgeschlagenen Änderungen, über die im Rahmen des Konsultationsverfahren Einvernehmen erzielt wurde.

Die Tatsache, dass die Landeshauptstadt Hannover neben der Theaterförderung diverse Räumlichkeiten zu günstigen Nutzungskonditionen an Freie Theater der Landeshauptstadt überlässt, ist darüber hinaus erstmals in den Theaterrichtlinien aufgenommen und wird somit zukünftig bei den Beschlüssen zur Höhe der jeweiligen Grundförderung Berücksichtigung finden.
Bestandteil der Richtlinien bleibt ist die Berufung eines Beirates, der eine künstlerisch beratende Funktion gegenüber Kulturausschuss und Rat hat. Er gibt eine Empfehlung über die Verteilung der Mittel.

Der Theaterbeirat und die Interessengemeinschaft Freie Theater haben jeweils eine Stellungnahme zu den Theater-Richtlinien verfasst.

Der Theaterbeirat legt Wert auf den Erhalt des Beirats als selbstständiges und von der Kulturverwaltung und Kulturpolitik unabhängiges Gremium, dessen Qualitätsmerkmal auch in der Transparenz in der jeweiligen Förderentscheidung liegt.

Die Interessengemeinschaft Freie Theater wünscht einen intensivierten Austausch zwischen den Theatern, dem Kulturausschuss und dem Theaterbeirat und thematisiert mit dem Wunsch nach einer Einführung einer Spielstättenförderung eine grundsätzliche Neustrukturierung der Theaterförderung. Diese wird mit dem Wunsch nach einer Verdopplung der Theaterförderung verbunden.

Die nun vorliegenden erweiterten Richtlinien zur Theaterförderung unterscheiden weiterhin grundsätzlich zwischen Grundförderung und Produktionsförderung. Darüber hinaus ist weiterhin die Förderung des gemeinsamen Marketings und der organisatorischen Zusammenarbeit vorgesehen. Die bisher als eigenständige Förderart genannte Gastspielförderung wird in einem Förderbereich mit der Produktionsförderung und der Kooperationsförderung integriert.

Der Entwurf der veränderten Richtlinien ist dieser Drucksache als Anlage (Anlage 1) beigefügt. Die wesentlichen Neuerungen im Vergleich zu den bisherigen Richtlinien gehen aus der Synopse (Anlage 2) hervor.
41.1 
Hannover / 03.03.2011