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Wahl von Mitgliedern des Umlegungsausschusses
Antrag,
zum Mitglied zum Stellvertreter
a) als Vorsitzer
Herrn Herrn
Prof. Dr. Willi Oehlerking Richter Achim Hippe
Crednerhof 7 Klausingweg 3
30455 Hannover 30457 Hannover
b) als Sachverständiger für den Bereich "Städtebau"
Herrn Herrn
Architekt Architekt
Dipl. Ing. Michael Koch Dipl. Ing. Lutz Schleich
Lothringer Straße 63 Borkumer Straße 22
30559 Hannover 30163 Hannover
c) als Sachverständiger für den Bereich "Grundstückswertermittlung"
Herrn Herrn
Dipl. Ing. Aribert Malott Dipl. Ing. Holger Mußmann
Pappelbrink 1 A Eichsfelder Straße 71
30675 Hannover 30419 Hannover
für weitere 5 Jahre nach dem Ende ihrer jetzigen Amtszeiten in den Umlegungsausschuss zu wählen.
Die übrige Besetzung des Umlegungsausschusses bleibt unberührt.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Benennung erfolgt auf Vorschlag des Fachbereiches Planen und Stadtentwicklung, Sachgebiet Umlegung.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Herr Prof. Dr. Oehlerking ist bereits Vorsitzender des Umlegungsausschusses, seine Amtszeit endet am 12.06.2011. Herr Hippe ist bereits der Stellvertreter von Herrn Prof. Dr. Oehlerking, seine Amtszeit endet am 06.11.2011.
Die Herren Koch und Schleich sind bis zum 25.06.2011 als Mitglieder des Umlegungsausschusses bestellt.
Die Herren Malott und Mußmann sind bereits Fachmitglieder des Umlegungsausschusses, die Amtszeiten enden am 25.01.2011.
Alle Herren haben Ihre Bereitschaft erklärt, weitere fünf Jahre in diesem Gremium mitzuarbeiten.
Die zur Wiederwahl Vorgeschlagenen erfüllen die Voraussetzungen des § 4 Absatz 2 der DVO BauGB, demnach muss der Vorsitzende des Umlegungsausschusses über die Befähigung zum Richteramt sowie ein Fachmitglied des Umlegungsausschusses über die Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst der Fachrichtung "Hochbau" oder "Städtebau" oder einer der Fachrichtungen "Bauingenieurwesen" verfügen und ein Fachmitglied des Umlegungsausschusses "in der Grundstückswertermittlung sachverständig" sein.
Herr Adam und seine Vertreterin Frau Wolters, die die Voraussetzungen für den Bereich der Fachrichtung "Vermessungs- und Liegenschaftswesen" erfüllen, sind bis zum 25.04.2012 gewählt.
Der Vorsitzende und die Fachmitglieder des Umlegungsausschusses sind nach § 5 Abs. 1 der Durchführungsverordnung vom Rat durch Einzelwahl für die Dauer von 5 Jahren zu bestellen.
Die Wiederwahl ist zulässig.
18.60
Hannover / 12.01.2011