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Bebauungsplan Nr. 123, 1. Änd. – Schlägerstraße / Krausenstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplan Nr. 123, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Es sind keine Gesichtspunkte erkennbar, die auf unterschiedliche Auswirkungen für Frauen und Männer hinweisen. Der Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr ist fußläufig gegeben. Einkaufsstandorte und sonstige Infrastruktureinrichtungen sind in der Nähe vorhanden.
Kostentabelle
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 123, 1. Änderung verursacht bei der Stadt Hannover keine Kosten. Durch den Verkauf der städtischen Flurstücke 242/39 und 242/40, Flur 33, Gemarkung Hannover ist eine Einnahme zu erwarten. (siehe auch Anlage 2, Abschnitt 6 - Kosten für die Stadt).
Begründung des Antrages
Der Bebauungsplan Nr. 123, 1. Änderung hat in der Zeit vom 26. März bis 26. April 2010 öffentlich ausgelegen. Es gingen keine Stellungnahmen zur Planung ein.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.
61.12
Hannover / 27.04.2010