Drucksache Nr. 1843/2011:
Entscheidung über die Annahme einer Zuwendung gemäß § 83 Abs. 4 NGO

Inhalt der Drucksache:

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1843/2011
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Entscheidung über die Annahme einer Zuwendung gemäß § 83 Abs. 4 NGO

Antrag,


der Annahme folgender Sachspende - Außenplastik "Symphony in Red" von John Henry -
zuzustimmen:

1. Name der Zuwendungsgeber

Stiftung Niedersachsen

2. Art der Zuwendung (Geld- oder Sachzuwendung)

Sachzuwendung

3. Wert der Zuwendung

141.922,96 €


4. Zweck der Zuwendung
Die Stiftung Niedersachsen schenkt der Landeshauptstadt Hannover das seit dem Jahr 2000 auf dem Königsworther Platz aufgestellte Kunstwerk "Symphony in Red" des Künstlers John Henry. Es gehörte zu den an die Stiftung übertragenen Kunstwerken der Niedersächsischen Lottostiftung.
Mit der Drucksache Nr. 626/2000 vom 6.3.2000 wurde die Aufstellung der Plastik zunächst für 3 Jahre beschlossen. Im Jahr 2006 wurde die Plastik mit Mitteln der Lottostiftung saniert.
Die Stahlskulptur des 1943 in Kentucky geborenen und heute in Chicago arbeitenden Künstlers bildet einen weithin sichtbaren Abschluss der so genannten Skupturenmeile in Hannover.
Die Schenkung trägt dazu bei, dass das seit den 1980er Jahren entstandene Gesamtensemble der Skulpturenmeile erhalten bleibt.
Die Stiftung Niedersachsen hat außerdem eine zusätzliche finanzielle Zuwendung in Höhe von 25.000 € für den Erweiterungsbau des Sprengel Museum Hannover in Aussicht gestellt.
Die Annahme der Gesamtzuwendung wird zu gegebener Zeit in einer gesonderten Drucksache den Gremien zur Entscheidung vorgelegt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Aspekte sind nicht berührt

Kostentabelle

Es entstehen der Stadt keine Kosten, da das Werk im Rahmen der konservatorischen Pflege der "Kunst im öffentlichen Raum" mit betreut wird.

Begründung des Antrages

Gemäß § 83 Abs. 4 NGO, § 25a Abs. 2 GemHKVO hat der Rat über die Annahme der Zuwendungen zu entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt, der Annahme der im Antrag bezeichneten Zuwendungen zuzustimmen.
Dez. IV 
Hannover / 15.09.2011