Drucksache Nr. 15-2491/2009:
Bewilligung einer Zuwendung an den Verein Kulturgemeinschaft Hannover West e.V. im Haushaltsjahr 2009

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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15-2491/2009
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Bewilligung einer Zuwendung an den Verein Kulturgemeinschaft Hannover West e.V. im Haushaltsjahr 2009

Antrag,

der Kulturgemeinschaft Hannover West e. V. für das Haushaltsjahr 2009 eine Zuwendung in Höhe von 109.000,- € zu bewilligen. Die Mittel stehen bei der Haushaltsmanagementkontierung 3559.000 718000 zur Verfügung.

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgte bedarfsentsprechend, d. h. im Regelfall monatlich.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote des Kulturtreffs richten sich gleichermaßen an Männer und Frauen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen109.000,00 €3559.000 718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt109.000,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-109.000,00 € 

Begründung des Antrages

Die Kulturtreffs werden in gemeinsamer Trägerschaft von Stadt Hannover und Verein betrieben. Die Stadt hat sich grundsätzlich verpflichtet, die Kosten für zwei hauptamtliche Stellen zu tragen. Hierfür erhalten die Trägervereine seit Jahren eine institutionelle Förderung zu den Personal- und Betriebskosten der Einrichtung, die sich lt. Beschluss des Verwaltungsausschusses zur Drucksache Nr. 628/92 an der Höhe der Personalkosten des jeweiligen Trägers orientiert.

Der Kulturgemeinschaft Hannover West e. V. wurde für das Haushaltsjahr 2008 eine Zuwendung in Höhe von 105.500,- € bewilligt. 2009 ist auch unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen eine Erhöhung erforderlich.

Die Bewilligung und Auszahlung der Zuwendung erfolgt unter Anwendung der „Regelungen über die Gewährung von Zuwendungen an Stellen außerhalb der Landeshauptstadt Hannover“.
43.2 0
Hannover / 12.11.2009