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Neufassung erforderlich wegen Änderung der BeratungsfolgeBericht über die Umsetzung der Ratsbeschlüsse zum Hannover-Aktiv-Pass im Jahre 2009; Erweiterung des berechtigten Personenkreises
Antrag,
- Der Bericht über die Umsetzung der Ratsbeschlüsse zum Hannover-Aktiv-Pass im Jahre 2009 wird zur Kenntnis genommen
- Der Kreis der Berechtigten wird erweitert um
- Empfänger/-innen laufender Hilfen nach SGB XII, die nicht gleichzeitig Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII erhalten (z.B. laufende Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe)
- Minderjährige Kinder in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) und SGB XII (Sozialhilfe und Grundsicherung), die keine dieser Leistungen erhalten, weil ihr individuelles Einkommen ihren individuellen Regelbedarf übersteigt.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Nutzung des Hannover-Aktiv-Passes ist in gleicher Weise und unter denselben Voraussetzungen für Frauen und Männer möglich. Bei der Berücksichtigung von Anbietern, deren Einnahmeausfälle erstattet werden, achtet die Sozialverwaltung auf übereinstimmende Nutzungsmöglichkeiten.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | 400.000,00 € | 4001.000-788000 |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | | |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 400.000,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -400.000,00 € | |
Berücksichtigung der Interessen behinderter Menschen
Fast alle großen öffentlichen oder öffentlich-geförderten Einrichtungen, die den Hannover-Aktiv-Pass akzeptieren, sind behindertengerecht ausgestattet.
Begründung des Antrages
Der Hannover-Aktiv-Pass wurde nach Beschlüssen des Rates im Juni 2009 (Drucksache 868/2009 N2) ab 1.9.2009 eingeführt. Die Sozialverwaltung berichtet hiermit erstmalig über die Umsetzung der Beschlüsse im Jahre 2009 (Anlagen 1 und 2 zu dieser Drucksache).
Die Erweiterung des berechtigten Personenkreises wird auf den Seiten 5 u. 6 des Berichtes begründet („Einzelne Probleme und Lösungsmöglichkeiten“).
50 /50.5
Hannover / 24.03.2010