Antrag Nr. 15-2254/2011:
Durchführung einer Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde

Inhalt der Drucksache:

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Durchführung einer Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Rates führt der Stadtbezirksrat Linden-Limmer generell bei allen Bezirksratssitzungen eine Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde durch.

Die Einwohnerfragestunde beginnt in der Regel gegen 20:00 Uhr (= eine Stunde nach Sitzungsbeginn) nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes und wird auf ca. 30 Minuten festgelegt. Sie darf 45 Minuten nicht überschreiten.

Abweichende Regelungen sind vorher rechtzeitig interfraktionell abzusprechen.

Es ist vorgesehen, dass zu einem Thema im Regelfall jeweils nur eine Wortmeldung pro Fraktion erfolgt, damit vorrangig die Einwohner und Einwohnerinnen zu Wort kommen.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 31 und 36 der GO des Rates.

Das weitere Verfahren bzgl. offen gebliebener Fragen oder Anregungen wird in der Sitzung festgelegt.

Begründung

Zu Beginn der Wahlperiode ist durch den Stadtbezirksrat festzulegen, ob er von der Möglichkeit in § 31 der GO des Rates Gebrauch macht, eine Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde während der Bezirksratssitzungen einzurichten und welche „Rahmenbedingungen“ dabei gelten sollen.