Anfrage Nr. 15-0853/2009:
Misburger Bad

Inhalt der Drucksache:

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Misburger Bad

Anfrage: gem: § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt

Hannover in die Sitzung des Stadtbezirksrates vom 6. 5. 2009

Ende Februar 2009 erhielten die Bezirksratsmitglieder eine schriftliche Information über das Ergebnis einer Begehung des Misburger Schwimmbads. In dieser Information wurde eine Vielzahl von Kritikpunkten aufgelistet. Gleichzeitig wurde angezeigt, dass entsprechend der Baugenehmigung noch keine Schlussabnahme erfolgte, weil der Bauherr die Fertigstellung des Umbaus noch nicht angezeigt habe.

Des Weiteren wurde ausdrücklich betont, dass der überwiegende Teil der festgestellten Mängel nicht im Einklang mit der Baugenehmigung sind und deshalb spätestens bis zur Schlussabnahme beseitigt sein müssen. Dazu gehören auch die Mängel, die eine barrierefreie Nutzung des Bades und seiner Anlagen im Sinne der Bauordnung und DIN-Vorschriften z. Zt. beeinträchtigt oder verhindert

Wir fragen daher die Verwaltung:

1.Welche Mängel sind darauf zurückzuführen, dass es sich in Teilen um ein Bestandsgebäude handelt und in welchem Ausmaß werden für diese Mängel Ausnahmegenehmigungen erteilt?
2.Welche der in der Information aufgelisteten Mängel werden mit welcher Begründung gar nicht und welche wann und auf welche Weise beseitigt?
3.Wann ist nach Auskunft des Bauherrn und Einschätzung der Stadt Hannover mit der Fertigstellung des Umbaus und unter Beachtung welcher Fristen mit der Schlussabnahme des Bades zu rechnen?




Klaus Dickneite
Fraktionsvorsitzender