Drucksache Nr. 2472/2010:
Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbereiche zur Wahl des Rates am 11. September 2011

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2472/2010
1
 

Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbereiche zur Wahl des Rates am 11. September 2011

Antrag,

das Stadtgebiet zur Wahl des Rates am 11. September 2011 in 14 Wahlbereiche entsprechend Anlage einzuteilen.

Kostentabelle

Begründung des Antrages

Die Zahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche ist nach § 7 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) vor jeder Wahl neu zu bestimmen. Da in der Landeshauptstadt Hannover 64 Ratsmitglieder zu wählen sind (§ 32 NGO), kann das Stadtgebiet nach der Änderung des Kommunalwahlgesetzes im November 2010 (Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher Bestimmungen vom 10. November 2010 - Nds. GVBl. S. 510) in fünf bis 14 Wahlbereiche eingeteilt werden (§ 7 Abs. 4 NKWG neu). Die Wahlbereiche sollen annähernd gleich groß sein und nicht um mehr als 25 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Wahlbereiche abweichen. Bei insgesamt 520.936 Einwohnern darf, wenn weiterhin 14 Wahlbereiche gebildet werden, ein Wahlbereich bei einer durchschnittlichen Einwohnerzahl von 37.210 nicht weniger als 27.907 und nicht mehr als 46.512 Einwohner zählen. Außerdem sollen die räumlichen Zusammenhänge möglichst gewahrt bleiben und die örtlichen Verhältnisse berücksichtigt werden.

Die Wahlbereiche wurden zur Wahl 2001 vollkommen neu eingeteilt und in den meisten Fällen den Stadtbezirken angeglichen. Diese Gliederung soll auch 2011 grundsätzlich beibehalten werden.
Wie bei den beiden vorangegangenen Wahlen 2001 und 2006 muss dabei der größte Stadtbezirk Vahrenwald-List (68.715 Einwohner) geteilt werden. Dabei ist eine Teilung nach Stadtteilen nicht möglich, denn der Stadtteil Vahrenwald ist mit 24.439 Einwohnern (minus 34,3 Prozent) zu klein. Wie bei den vorangegangenen Wahlen sollen wieder vier Wahlbezirke mit 5.600 Einwohnern aus dem Stadtteil List für Ausgleich sorgen.
Weiter ist wie bisher auch der Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide mit 48.576 Einwohner (plus 30, 5 Prozent) zu groß. Hier sollen wie bei den vorangegangenen Wahlen zwei Wahlbezirke mit 2.395 Einwohnern aus dem Stadtteil Sahlkamp dem Wahlbereich List zugeordnet werden.
Die genauen Abgrenzungen ist der Anlage (Karte und Beschreibung) zu entnehmen. Gegenüber 2001 und 2006 ergeben sich keine Änderungen.

Geändert werden soll dagegen der Zuschnitt der Wahlbereiche 4 Buchholz-Kleefeld und 6 Kirchrode-Bemerode-Wülferode. Bisher war ein Teil des Stadtbezirkes Buchholz-Kleefeld dem Wahlbereich 6 zugeordnet, weil der Stadtbezirk 6 die Einwohneruntergrenze nicht erreichte. Nach weiterer Aufsiedlung u.a. auf dem Kronsberg zählt der Stadtbezirk 6 jetzt 30.526 Einwohner (minus 18,0 Prozent). Hier sollen die Wahlbereichs- den Stadtbezirksgrenzen angeglichen werden. Beim Zuschnitt des Wahlbereichs 6 ist schon die geplante Grenzänderung zwischen den Stadtbezirken 6 Kirchrode-Bemerode-Wülferode und 8 Döhren-Wülfel im Bereich Seelhorster Gärten (436 Einwohner) und in Bereich Expo-Plaza (unbewohnt) berücksichtigt.

Wie aus den Anlagen zu entnehmen ist, bilden jetzt 11 Stadtbezirke auch jeweils einen Wahlbereich. Der größte Stadtbezirk Vahrenwald-List ist etwa entlang der Stadtteilgrenzen in zwei Wahlbereiche geteilt. Nur zwischen den Wahlbereichen 2 List und 3 Bothfeld-Vahrenheide ist es nicht möglich, die Wahlbereichsgrenzen den Stadtbezirksgrenzen anzugleichen.
18.8 
Hannover / 01.12.2010