Antrag Nr. 1611/2009:
Antrag der CDU-Fraktion zur Alten Bult

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der CDU-Fraktion zur Alten Bult

Antrag zu beschließen:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert die Verwaltung auf, Gespräche mit der Landesregierung aufzunehmen, die zum Ziel haben, prüfen zu lassen, ob die Fläche der „Alten Bult“ unter die Definition der „freien Landschaft“ gem. § 2 NWaldLG fällt.

Falls die „Alte Bult“ keine „freie Landschaft“ im Sinne des § 2 NWaldLG ist, ist der Leinenzwang in der Zeit vom 01.04. – 15.07. jeden Jahres umgehend aufzuheben.

Begründung


Die Verwaltung begründete in ihrer Antwort auf die Anfrage der CDU-Ratsfraktion zur Brut- und Setzzeit den Leinenzwang mit § 33 NWaldLG. Darin wird die Anleinpflicht für Hunde vom 1.4. bis 15.7. generell für die „freie Landschaft“ vorgeschrieben. Sie dient dem Schutz aller wild lebenden Tiere, unabhängig davon, ob es sich um spezielle schützenswerte Arten handelt. Fraglich ist, ob die „Alte Bult“ überhaupt unter den Begriff der „freien Landschaft“ fällt, da die Verwaltung bestätigte, dass aufgrund der hohen Nutzungsdichte z.B. Bodenbrüter dieses Areal gar nicht aufsuchen.



Rainer Lensing
Vorsitzender