Antrag Nr. 15-2535/2009:
Essen für die Hortgruppeder KiTa St. Christophorus in der GS In der Steinbreite

Inhalt der Drucksache:

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Essen für die Hortgruppeder KiTa St. Christophorus in der GS In der Steinbreite

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert,
1. für die Kinder, die die Hortgruppe der Kindertagesstätte St. Chistophorus in der GS Steinbreite besuchen, die Festsetzung des Elternbeitrages nicht zu ändern. D. h. es wird kein höheres Essensgeld als in Horten außerhalb der Grundschule verlangt, Geschwister werden vom Essensgeld befreit und die Härtefallregelung für Kinder aus Familien mit geringfügigem Einkommen wird angewendet.

2. dafür zu sorgen, dass die Auswahl des Essensversorgers am tatsächlichen Bedarf orientiert wird. So lange wie die Zahl der tatsächlich nachgefragten Mit­tagessen die Kapazität der Küche der KiTa St. Christophorus nicht übersteigt, wird diese mit der Essenversorgung für die GS Steinbreite beauftragt.

Begründung

Zu 1.: Gerade Grundschulkinder brauchen ein Mittagessen, deshalb ist eine Hort­betreuung nach der Schule ohne Essen nicht sinnvoll. Eine finanzielle Schlechterstel­lung der Kinder, die einen Hort in einer Grundschule besuchen, bedeutet eine deutliche Mehrbelastung für die Eltern und zudem eine Ungleichbehandlung. Diese führt dazu, dass es finanziell attraktiver wird, einen Hort außerhalb der Grundschule zu wählen. Dadurch wird der Zielsetzung geschadet, Hortgruppen in Grundschulen zu verlagern. Das Angebot einer Hortbetreuung ohne Mittagessen mindert damit die Attraktivität des Hortes in der Schule, dessen Betreuungsstandard aber gebraucht wird, so lange Schu­len diesen nicht erfüllen.

Zu 2.: Das Ziel der Stadt, bis zu 180 Kinder in der GS Steinbreite mit Essen zu versor­gen, erscheint äußerst unrealistisch. Entsprechend des zeitnah zu ermittelnden Bedar­fes sollte pragmatisch gehandelt und so lange wie möglich die KiTa-Küche beauftragt werden, da frisch zubereitetes Essen angeliefertem vorzuziehen ist und in der Regel besser angenommen wird.