Anfrage Nr. 15-2638/2009:
Radstreifen in der Wülfeler Straße

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Radstreifen in der Wülfeler Straße

In der Wülfeler Straße ist zwischenzeitlich der Lückenschluss des nördlichen Fußweges zwischen der Zufahrt „Annastift“ (Wülfeler Straße 60) und dem Fuß- und Radweg zur Seelhorst (Schutzinsel Höhe Schwarze Worth) erfolgt. Der früher bereits hergestellte Schutzstreifen für Radfahrer blieb dabei grundsätzlich unverändert – entgegen den entsprechenden Aussagen in der einstimmig angenommenen Beschlussdrucksache 0399/2008. Hierin war ein Radfahrstreifen annonciert.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Gründe liegen dafür vor, dass abweichend von der Aussage in der von der Verwaltung vorgelegten Beschlussdrucksache nun der Schutzstreifen beibehalten wurde – ohne eine weitere Aktivität gegenüber der Politik in der Sache?
2. Welchen Einfluss auf die eigentlich vorgesehene Ausweisung als Radfahrstreifen hat die am 1. September 2009 in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung, nach der u. a. ein durch das Verkehrszeichen 295 (hier: Fahrbahnbegrenzung) als Sonderweg von der Fahrbahn abgesetzter Radfahrstreifen mit einem baulichen Radweg gleichgestellt ist?
3. In welcher Weise führen die obigen Fragen zu einer Neubewertung der Sachlage und möglicherweise zu Änderungen vor Ort (Fahrbahnbegrenzungslinie, auffällige, rote Radfahrstreifenmarkierung