Drucksache Nr. 1957/2010:
Integriertes Handlungskonzept Stöcken 2010 - Beschluss der Ziele der Sanierung Stöcken

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Stöcken
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
In den Sozialausschuss
In den Jugendhilfeausschuss
In den Kulturausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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1957/2010
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Integriertes Handlungskonzept Stöcken 2010 - Beschluss der Ziele der Sanierung Stöcken

Antrag,

folgende Ziele für die Sanierung in Stöcken zu beschließen:

Handlungsfeld Wohnen


- Verbesserung der Wohnverhältnisse
- Sicherung tragbarer Mieten und Senkung der Energiekosten für die Mieterinnen und Mieter
- Schaffung von familiengerechtem Wohnen / Wohnraum
- Schaffung von barrierefreiem Wohnraum, insbesondere für ältere und behinderte Menschen
- Schaffung von seniorengerechten Wohnformen
- Maßnahmen zur Umweltentlastung
- Förderung und Stärkung von tragfähigen Nachbarschaften

Handlungsfeld Freiraum, Grünflächen und Wohnumfeld
- Erweiterung des Angebots an öffentlichen Grünflächen, insbesondere Spielflächen
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Gestaltung von Freiflächen im Stadtteil
- Bedarfsgerechte und zielgruppenspezifische Gestaltung des Wohnumfeldes
- Bereitstellung und Öffnung von Freiflächen für Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils
- Verbesserung des Zugangs zu den unmittelbar angrenzenden Naherholungsgebieten
- Ausbau und Aufwertung von Wegeverbindungen
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität des Stöckener Marktplatzes

Handlungsfeld Verkehr
- Verbesserte Gestaltung der öffentlichen Straßen und Verkehrsräume
- Erhöhung der Verkehrssicherheit zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer
- Barrierefreie und sichere Ausgestaltung von Haltestellen des Öffentlichen Personen Nahverkehrs
- Verbesserte Wegeführung und Vernetzung des Wegenetzes für Fußgänger und Radfahrer

Soziale und kulturelle Angebote und Infrastruktur
- Verbesserung / Anpassung der sozialen und kulturellen Infrastruktur
- Förderung der Integration
- Ausbau von Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche
- Gesundheitsförderung
- Unterstützung von tragfähigen Nachbarschaften
- Ausbau der sozialen Beratungs- und Unterstützungssysteme
- Förderung der Stadtteilkultur
- Schaffung von sozialen Kontakt- und Treffpunkten

Handlungsfeld Bildung und Qualifizierung
- Ausbau der Sprachförderung
- Erhöhung der Teilhabechancen von Kindern
- Verbesserung des Übergangs von der Schule in das Berufsleben
- Integration von Jugendlichen in Ausbildung und Beruf
- Initiierung eines Bildungsnetzwerkes
- Schaffung von bedarfsgerechten und zielgruppenspezifischen Qualifizierungsangeboten für Erwachsene
- Verbesserung der Wiedereingliederung in das Berufsleben

Handlungsfeld Lokale Ökonomie
- Sicherung der Nahversorgung im Stadtteil
- Vernetzung der lokalen wirtschaftlichen Akteure
- Einbeziehung der Großbetriebe in der unmittelbaren Nachbarschaft in die Gebietsentwicklung
- Stärkung der Außendarstellung der lokalen Wirtschaft
- Imagewandel und Standortprofilierung: Standort aufwerten, um die unternehmerische Einkommensbasis sowie die Beschäftigung nachhaltig zu sichern bzw. zu entwickeln
- Förderung von lokalen Ausbildungsmöglichkeiten
- Verschlechterungsprozessen (Trading-Down) entgegenwirken
- Städtebauliche Neuordnung für den derzeit inhomogenen Bereich der Alten Stöckener Straße

Handlungsfeld Öffentlichkeit, Beteiligung, Bürgerschaftliches Engagement und Image
- Zielgruppenspezifische sowie offene und allgemeine Beteiligung bei Planungen und Durchführung von Projekten
- Aktivierung der Einwohnerinnen und Einwohner zur Mitwirkung bei Projekten
- Projekt- und zielgruppenspezifische sowie allgemeine Öffentlichkeitsarbeit
- Förderung des ehrenamtlichen Engagements
- Verbesserung des Stadtteilimages
- Stärkung und Unterstützung von Kooperationen zwischen den Akteuren im Stadtteil

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das komplexe Vorhaben einer städtebaulichen Sanierung Stöckens wird differenzierte Auswirkungen auf die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen, alten und jungen Menschen haben. Die Beachtung von Gender-Aspekten, die auch eine inhaltliche Vorgabe des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“ ist, ist neben den Belangen von alten Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie Müttern und Vätern ein zentraler Bestandteil bei allen Entscheidungen und Prozessen im Rahmen der Sanierung Stöckens.

Die Belange behinderter Menschen werden insbesondere bei allen baulichen, im Rahmen der Sanierung durchzuführenden Maßnahmen berücksichtigt.

Kostentabelle

Der Beschluss der Ziele der Sanierung Stöckens hat keine konkreten finanziellen Auswirkungen. Ein finanzieller Gesamtrahmen für die Sanierung Stöckens war Gegenstand der Drucksache Nr. 2283/2007 – Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiet Stöcken.

Begründung des Antrages

Mit Beschluss der Drucksache Nr. 2283/2007 – Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Stöcken - und Veröffentlichung der entsprechenden Satzung ist seit dem 10.04.2009 ein ca. 64 ha großes Teilgebiet Stöckens förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt. Das Sanierungsverfahren wird im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt“ durchgeführt.

Als Basis für die Durchführung der Sanierung wurde das Integrierte Handlungskonzept Stöcken 2010 unter Beteiligung der Akteure aus dem Stadtteil und unter Mitwirkung der beteiligten Dezernate und Fachbereiche der Stadtverwaltung entwickelt. Es gliedert sich in zwei Teile: Dem Teil I – Ausgangslage und Handlungsansätze, in dem die Rahmenbedingungen, Sanierungsziele und Handlungsansätze der Sanierung festgeschrieben werden sowie einem Teil II - Bilanz und Ausblick 2010, in dem die ersten bereits durchgeführten Projekte und Maßnahmen in Form von einheitlichen Projektbögen bilanziert werden.

Das Integrierte Handlungskonzept ist ein offenes Konzept, das regelmäßig an die veränderten Rahmenbedingungen und die bisher durchgeführten Maßnahmen angepasst werden muss. Während der Teil I nur bei Bedarf, beispielsweise bei einer Änderung oder weiteren Konkretisierung der Sanierungsziel angepasst werden soll, wird der Teil II - Bilanz und Ausblick jährlich fortgeschrieben und dient auch der Berichterstattung gegenüber dem Land Niedersachsen und zur Information der politischen Gremien der Landeshauptstadt Hannover.

Die im Antragstext formulierten Sanierungsziele sind auch Bestandteil des Integrierten Handlungskonzeptes Teil I und werden dort im Kapitel 6 anhand von Handlungsansätzen näher erläutert. Die Sanierungsziele zeigen in ihrer relativ allgemeinen Formulierung zunächst auf, wo im Quartier Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten bestehen. Im Rahmen der Stadterneuerung „soziale Stadt“ soll zur Erreichung dieser Ziele ein Beitrag geleistet werden, keinesfalls sollten Aktivitäten im Quartier in einem Widerspruch zu diesen Zielen stehen. Wie intensiv der Beitrag der Sanierung zur Erreichung dieser Ziele sein kann, wird wesentlich davon abhängen, in welchem Umfang es gelingt Fördermittel für die Stadterneuerung und ergänzender Programme zu mobilisieren. Wie alle Sanierungsprogramme ist die „soziale Stadt“ vor allem ein Investitionsprogramm. In der Vorbereitenden Untersuchung wurde der Bedarf an Städtebaufördermittel über die gesamte Laufzeit der Sanierung mit 7,8 Mio. € angenommen. Die Entscheidung, in welchem Umfang Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, treffen Bund und Länder in jedem Jahr neu.

Einige der Sanierungsziele ergeben sich bereits aus der Vorbereitenden Untersuchung, die der Sanierung zugrunde liegt. Durch weitergehende Analysen und ergänzt durch verschiedene Veranstaltungen mit Einwohnerinnen und Einwohnern, lokalen Akteuren (Vor-Ort-Runde), der Kommission Sanierung Stöcken und städtischen Akteuren wurden die Sanierungsziele vervollständigt und konkretisiert. Sie sollen in regelmäßigen Abständen überprüft, angepasst und aktualisiert werden.

Zur weiteren Begründung der Sanierungsziele wird auf die beiden Anlagen verwiesen.

61.41 
Hannover / 30.06.2010