Drucksache Nr. 0374/2010:
Grunderneuerung der Fahrbahn und der Nebenanlage Bartweg

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Verwaltungsausschuss
 
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0374/2010
1
 

Grunderneuerung der Fahrbahn und der Nebenanlage Bartweg

Antrag,

der Grunderneuerung des Bartweges zwischen Davenstedter Straße und Badenstedter Straße, wie in Anlage 1 dargestellt, der Mittelfreigabe und dem Baubeginn vorbehaltlich
der Genehmigung der Haushaltssatzung 2010 zuzustimmen.

● Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 55c Abs. 3 NGO
● Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 57 Abs. 2 NGO

Finanzielle Auswirkungen

Vermögenshaushalt

Haushaltsmanagementkontierung: 6300.005-950100

Bezeichnung: Gemeindestraßen / Bartweg

Ansatz 2010 1.200.000 €

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen
der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten850.000,00 €Betriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt850.000,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung1.200.000,00 €6300.005-950100Sachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten53.500,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt1.200.000,00 € Ausgaben insgesamt53.500,00 € 
Finanzierungssaldo-350.000,00 € Überschuss / Zuschuss-53.500,00 € 
Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen 1.200.000 €.

Die in der Kostentabelle unter Zuschüsse Dritter genannte Summe beinhaltet eine
60% Förderung der zuwendungsfähigen Kosten nach dem GVFG und die geschätzten Anliegerbeiträge nach NKAG.

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

Der Bartweg ist eine Hauptverkehrsstraße im Westen Hannovers, der die Baden-
stedter mit der Davenstedter Straße verbindet. Es werden hier fast ausschließlich Gewerbeflächen erschlossen. Der Bartweg genügt durch den mangelhaften Aufbau
nicht mehr den Anforderungen an die Tragfähigkeit. Der Zustand der Seitenanlagen entspricht nicht den Anforderungen an Qualität und Sicherheit. Den Radfahrern und Fußgängern stehen überwiegend nur qualitativ mangelhafte Flächen zur Verfügung.

Die Fahrbahn hat im derzeitigen Zustand zwei Richtungsfahrbahnen mit einer Gesamt-
fahrbahnbreite von 9,00 m. An beiden Fahrbahnrändern ist das Parken zurzeit abschnitts-
weise möglich.

Die heutige Verkehrsbelastung des Bartweges liegt bei etwa 5.600 Kfz/24 h im Fahrbahn-
querschnitt. Der Anteil des Schwerverkehrs beträgt etwa 5 %.



Die Straße weist auf der gesamten Länge aufgrund ihres Alters erhebliche Schäden auf und entspricht hinsichtlich ihres Aufbaues nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen an eine solche Straße. Die Oberfläche der Nebenanlage ist größtenteils beschädigt. Zum Teil gibt es noch unbefestigte Flächen.

Aufgrund des schlechten Gesamtzustandes der Straße und eines unzureichenden Unter-
baus ist eine Reparatur der Straße im Rahmen der Straßenunterhaltung wirtschaftlich und technisch nicht vertretbar.

Es ist deshalb eine grundlegende Sanierung der Straße und der Nebenanlagen erforderlich, um sie heutigen technischen Anforderungen anzupassen und langfristig die Verkehrs-
sicherheit der Straße gewährleisten zu können.


2. Beschreibung des Vorhabens

Der Straßenaufbau wird dem heutigen Verkehrsaufkommen angepasst.

Die Breiten der Seitenanlagen werden neu festgelegt und den derzeitigen Anforderungen angepasst.


Die Fahrbahn für den Kfz-Verkehr erhält eine Regelbreite von 4,50 m zuzüglich beidseitiger im Begegnungsfall zusätzlich nutzbarer Schutzstreifen für Radfahrer mit einer Breite von 1,75 m.

An den Grundstücksgrenzen sind beidseitig Gehwege mit 1,80 m bis 2,30 m Breite geplant. Wo die Lage der Grundstückszufahrten dies zulässt, werden Längsparknischen für PKW mit 2,00 m Breite und LKW mit 2,50 m Breite angeordnet, diese werden auf der Westseite durch Baumpflanzungen gegliedert. Auf der Ostseite werden stattdessen Rasenstreifen und Pflanzflächen vorgesehen, die teilweise mit Stauden bepflanzt werden.

Die Gleisquerungen müssen bei dem Ausbau erhalten werden, da es vertragliche Zu-
sicherungen über die schienengebundene Erreichbarkeit der anhängenden Grundstücke gibt.

Bei der Baumaßnahme kommt die Straßenausbaubeitragssatzung zur Anwendung. Im Sinne der Satzung gehört der Bauweg zu den „Durchgangsstraßen“. Der Anteil der Anlieger am beitragsfähigen Aufwand beträgt nach der derzeitigen Satzung je nach Teileinrichtung bei diesen Straßen zwischen 25% und 65%.

Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 600 m. Der Entwurf ist in der Anlage 1 dargestellt.


3. UVP

Die geplante Baumaßnahme führt zu keiner Verschlechterung der bestehenden Umwelt-
verhältnisse. Bäume konnten auf Grund der vorhandenen Leitungen nur auf der Westseite eingeplant werden. Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maß-
nahme nicht aus.




4. Bauzeit / Bauablauf

Mit der Baumaßnahme soll Ende Juli 2010 begonnen werden, die Bauzeit wird voraussichtlich 3,5 Monate betragen. Vorbereitender Leitungsbau wird ab März 2010 durchgeführt. Vor Beginn der Baumaßnahme erhalten die Anlieger eine schriftliche Anliegerinformation, mit der sie über Art und Umfang der Arbeiten, die Bauzeiten sowie die zuständigen Ansprechpartner informiert werden.

Die Baumaßnahme wird in einem Bauabschnitt umgesetzt werden.
66.22 
Hannover / 16.02.2010