Drucksache Nr. 2125/2012:
Bebauungsplan Nr. 1755 - Feuer- und Rettungswache Weidendamm -
Bebauungsplan der Innenentwicklung

Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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2125/2012
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1755 - Feuer- und Rettungswache Weidendamm -
Bebauungsplan der Innenentwicklung

Auslegungsbeschluss

Antrag,


1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1755 mit Begründung
zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Es ist davon auszugehen, dass die planungsrechtliche Zulässigkeit einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Zentrum für Brandschutz, technische Hilfeleistung und Rettungsdienst" nicht zu Bevorzugungen und Benachteiligungen bzgl. des Geschlechtes, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen führt.

Kostentabelle


Der Bebauungsplan schafft Baurechte, deren Finanzierung durch die Landeshauptstadt Hannover erfolgen muss. Für den Neubau der Feuer- und Rettungswache einschließlich der notwendigen Außenanlagen sowie die erforderlichen Anpassungen in den öffentlichen Verkehrsflächen werden zu gegebener Zeit gesonderte Beschlussdrucksachen erstellt, in denen alle Investitionskosten aufgeführt werden. Es wird auf die Anlage 2 zur Drucksache (Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1755, Abschnitt 6. "Kosten für die Stadt") verwiesen.

Begründung des Antrages


Der Stadtbezirksrat Nord fasste am 26.09.2011 den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit mit dem Planungsziel, ein Sondergebiet für den Bau einer Feuer- und Rettungswache sowie ein eingeschränktes Gewerbegebiet auf der ehemalige Bahnfläche östlich des Weidendammes vorzusehenden. Am 22.09.2011 fasste der Verwaltungsaus-
schuss den zugehörigen Aufstellungsbeschluss.

Die Stadt Hannover beabsichtigt, auf dieser Fläche als Ersatz für die bisherige Feuer- und Rettungswache 1 in der Feuerwehrstraße ein Zentrum für Brandschutz, technische Hilfeleistung und Rettungsdienst neu zu errichten. Neben der Zugwache gehört hierzu auch die Regionsleitstelle Hannover sowie die Lage- und Führungszentrale der Polizeidirektion Hannover. Die derzeitige Hauptfeuerwache, ist stark sanierungsbedürftig und stößt an Kapazitätsgrenzen. Mit einer Verlagerung des Standortes kann zudem eine strategisch günstigere Position im Stadtgefüge eingenommen werden, um im Rahmen der Daseinsvorsorge die obliegenden Aufgaben der Berufsfeuerwehr zukunftsfähig zu gewährleisten.

Die Bekanntgabe der Planungsziele fand vom 20.10.2011 bis zum 21.11.2011 statt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.

Die Fläche des Plangebietes ist zwischenzeitlich von der Landeshauptstadt Hannover erworben worden und durch das Eisenbahn-Bundesamt von den Bahnbetriebszwecken freigestellt worden. Sie hat eine Größe von ca. 2,7 ha. Eine nördliche Teilfläche (ca. 1.000 m²) des im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit festgelegten Planbereichs konnte nicht erworben werden, so dass der Planbereich nunmehr um diese Teilfläche reduziert wurde. Die erworbene Fläche wird insgesamt für die beschriebene Nutzung benötigt. Weitere Flächen für eine eingeschränkte gewerbliche Nutzung, wie ursprünglich geplant, stehen nicht mehr zur Verfügung.

Das Projekt am Weidendamm soll vorerst in zwei Bauabschnitten errichtet werden. Im ersten Bauabschnitt wird die Feuer- und Rettungswache (Zugwache) realisiert. Der zweite Bauabschnitt nimmt die Regionsleitstelle Hannover für Brandschutz, Hilfeleistung und Rettungsdienst (Regionsleitstelle), die Lage- und Führungszentrale der Polizeidirektion Hannover sowie weitere Funktionsdienste der Feuerwehr Hannover auf.

Entsprechend den oben beschriebenen Zielen soll der vorliegende Bebauungsplan nunmehr weitergeführt und öffentlich ausgelegt werden.

Der Bebauungsplan dient einer Maßnahme der Innenentwicklung. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt daher im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne förmliche Umweltprüfung und ohne förmlichen Umweltbericht (s. Begründung, Abschnitt 1. "Zweck des Bebauungsplanes").

Der Flächennutzungsplan wird angepasst. Hierbei muss die bisherige Darstellung als Fläche für die Eisenbahn in eine Fläche für den Gemeinbedarf (Feuerwehr) geändert werden.


Die nach dem bisherigen Verfahren vorliegende Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün liegt als Anlage 3 bei.

Um die Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes herbeiführen zu können, sind die beantragten Beschlüsse erforderlich.
61.11 
Hannover / 17.09.2012