Drucksache Nr. 2236/2009:
Neufassung der Satzung über die Erhebung der Abwassergebühren und der Gebühren
für die Reinigung von Fettabscheideranlagen für die Stadtentwässerung der Landeshaupt-
stadt Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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2236/2009
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Neufassung der Satzung über die Erhebung der Abwassergebühren und der Gebühren
für die Reinigung von Fettabscheideranlagen für die Stadtentwässerung der Landeshaupt-
stadt Hannover

Antrag,

den Anhang der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und der Gebühren für die Reinigung von Fettabscheideranlagen für die Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover (Anlage 1) auf Grundlage der anliegenden Gebührenkalkulation (Anlage 2) durch Festsetzung neuer Gebührensätze zu ändern.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucksache 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht erforderlich. Die Drucksache hat keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen.

Kostentabelle

Da sich Schmutz- und Niederschlagswassergebühren gegenläufig entwickeln, ergeben sich für einen durchschnittlichen Musterhaushalt fast keine finanziellen Auswirkungen.
Details siehe Gebührenkalkulation (Anlage 2)

Begründung des Antrages

Mit dieser Drucksache wird wiederum eine dreijährige Gebührenkalkulation vorgelegt.

Nach Durchführung der Kalkulation (Anlage 2) ist eine Anpassung der Abwassergebühren zum 01.01.2010 erforderlich. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, für den Zeitraum 2010 – 2012 die derzeitigen Abwassergebühren wie folgt zu ändern (Anlage 1).

Für die Reinigung der Fettabscheideranlagen ist gemäß anliegender Kalkulation eine Gebührenanpassung nicht erforderlich. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die derzeitigen Gebühren (je 40,90 € für Anfahrt und Entleerung, 0,03 € für Transport und Behandlung des Abscheidegutes je Liter nutzbaren Fassungsraumes, Sonderregelungen für Reinigung außerhalb der regulären Dienstzeit in Artikel 2, Abs.2) unverändert beizubehalten.

Die Gebührenkalkulation ist in der Anlage 2 im Detail dargestellt.
68.0 
Hannover / 20.10.2009