Drucksache Nr. 1421/2010:
Jährliche Preisanpassung der Nahwärmeversorgung am Kronsberg

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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1421/2010
3
 

Jährliche Preisanpassung der Nahwärmeversorgung am Kronsberg

Antrag,

einer Anpassung der Anschluss- und Benutzungsentgelte für die öffentliche Nahwärmeversorgung Kronsberg für den Zeitraum 01.04.2010 – 31.3.2011 gemäß der als Anlage 1 beigefügten Preisliste zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (siehe Drs. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Es entstehen für die Stadt keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die enercity Contracting GmbH und die GETEC AG sind von der Landeshauptstadt Hannover mit dem Betrieb der öffentlichen Nahwärmeversorgung Kronsberg beauftragt worden. Die inhaltlich gleichlautenden Verträge beider Nahwärmeversorger enthalten Preisgleitklauseln, die jährlich zum 01. April eine Preisanpassung möglich bzw. erforderlich machen.
Unter Anwendung dieser Preisgleitklauseln reduziert sich der Arbeitspreis (Der Arbeitspreis wird je verbrauchter Megawattstunde (MWh) Wärme berechnet, dies entspricht analog den abgerechneten Einheiten auf der Telefonrechnung) für die gelieferte Wärme gegenüber dem Vorjahr um ca. 31 % und der Leistungspreis (Der Leistungspreis ist für die vorgehaltene Anschlussleistung je kW pro Jahr, entspricht analog der Grundgebühr für den Telefonanschluss auf der Telefonrechnung)

für die bereitzuhaltende Leistung am Hausanschluss um ca. 15 %. Für eine durchschnittliche 90 m²-Wohnung (Wärmeanschlussleistung 4,4 KW, Wärmeverbrauch 7.110 KWh (7,11 MWh) pro Jahr ) in einem Mehrfamilienhaus bringt diese Preisanpassung in der Summe aus Arbeitspreis und Leistungspreis eine Reduzierung der Wärmekosten incl. Mehrwertsteuer um ca. 29 % (von 1.087 € auf 768 € jährlich) (Die Abrechnungskosten sind nicht enthalten.),diese Preise sind dann bis zum 31.03.2011 stabil. Die Preisentwicklung und die dazugehörigen Formeln sind Anlage 2 zu entnehmen. Gemäß Anlage 3 sind die durchschnittlichen Energiekosten am Kronsberg damit deutlich günstiger als in normalen anderen Wohnungen in Hannover.

Die Reduzierung des Arbeitspreises um 31 % ergibt sich aus dem im gleichen Umfang gesunkenen mittleren Ölpreis im Jahr 2009 gegenüber 2008. Allerdings wird aufgrund des zurzeit steigenden Ölpreises bei gleichen vertraglichen Rahmenbedingungen der Arbeitspreis voraussichtlich zum 01.04.2011 wieder stärker ansteigen.

Die Verringerung des Leistungspreises, der sich in Abhängigkeit von drei Faktoren verändert, resultiert aus dem aktuell erhöhten Wert der Einspeisevergütung für den Strom aus den BHKW gegenüber 2009. (Dies ist auf erhöhte Strompreise im Jahr 2008 gegenüber 2007 zurückzuführen.) Zwar ist die Klausel im zwischen Stadt und Stadtwerken bestehenden Konzessionsvertrag über die Preise für den Ankauf von Strom aus BHKW nicht mehr anzuwenden, da sie inzwischen durch die Regelungen im KWK-G gegenstandslos geworden ist, doch auf Grund der Sondersituation mit entsprechenden Regelungen in den Betreiberverträgen und der Nahwärmesatzung am Kronsberg wird die enercity Contracting GmbH die nicht mehr gültige konzessionsvertragliche Einspeisevergütung für BHKW-Strom als Bemessungsgrundlage für die Entwicklung des Leistungspreises für dieses Gebiet weiter anwenden.

Die Preisveränderungen für die bei Neuanschlüssen einmalig fällig werdenden Baukostenzuschüsse und Anschlusskosten sowie für die Übergabestationen resultieren aus den ebenfalls gestiegenen Waren- und Dienstleistungspreisen.

Die Stadt als Träger der öffentlichen Einrichtung der Nahwärmeversorgung Kronsberg hat die Pflicht, die Preise festzusetzen und jährlich durch den Rat beschließen zu lassen. Sie hat aber auch das Recht, niedrigere als die vertraglich mit den Nahwärmebetreibern vereinbarten Entgelte festzusetzen. Sie muss den Betreibern dann allerdings die Differenz als entgangene Einnahmen erstatten.

Wie in der Ratsanfrage DS-Nr. 0836/2010 erklärt, ist es bei langfristigen Verträgen üblich, Index-Änderungen bei Energiekosten an den Ölpreis zu binden, weil die Preise der anderen Energieträger (Kohle, Gas) in der Regel proportional zum Ölpreis schwankten. Die Stadtwerke sind im Grundsatz bereit, eine Koppelung der Indexänderung an die Entwicklung der Gastarifpreise zu prüfen, wenn ihnen dabei gegenüber heute keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen. Die Verwaltung strebt an, eine entsprechende Neuregelung ggf. zum 01.04.2011 zu verhandeln.
67.1 
Hannover / 20.07.2010