Drucksache Nr. 1744/2012:
Entscheidung über die Übernahme der Beihilfebearbeitung (§80 NBG) für den Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover (AHA) als eigene Aufgabe (§ 107 Abs. 6 NKomVerfG)

Inhalt der Drucksache:

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1744/2012
1
 

Entscheidung über die Übernahme der Beihilfebearbeitung (§80 NBG) für den Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover (AHA) als eigene Aufgabe (§ 107 Abs. 6 NKomVerfG)

Antrag,


der Übernahme der Aufgabe der Beihilfebearbeitung für den Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover (AHA) durch die Landeshauptstadt Hannover als eigene Aufgabe zuzustimmen und
den Oberbürgermeister zu ermächtigen, die als Anlage 1 beigefügte entsprechende öffentlich- rechtliche Vereinbarung mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover (AHA) abzuschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 18 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 18 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 0,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 0,00 €
Kosten sind mit der Aufgabenübernahme nicht verbunden. Die durch die LHH verauslagten Beihilfeleistungen werden halbjährlich durch AHA erstattet. Die entstehenden Verwaltungskosten werden jährlich erstattet.

Begründung des Antrages


I. Hintergrund
Die Beihilfestelle der Landeshauptstadt Hannover führt seit 2003 aufgrund entsprechender schriftlicher Beauftragung vom 07.04.2003 und 13.05.2005 für die anspruchsberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von AHA die Bearbeitung der Beihilfeanträge durch.
Seit Beginn der Übernahme dieser Dienstleistung werden von dort jährlich durchschnittlich
145 Beihilfeanträge gestellt. Zum Vergleich: In 2011 waren von der Beihilfestelle der LHH
insgesamt 14.572 Anträge zu bearbeiten.
Die Fortführung dieser Dienstleistungserbringung “im Auftrag von AHA“ ist aus rechtlichen Gründen jedoch nicht möglich. Die Beihilfebearbeitung kann zukünftig für AHA nur durchgeführt werden, wenn dies stattdessen “als eigene Aufgabe“ durch die Landeshauptstadt Hannover übernommen wird.
Die Regelung in § 107 Abs. 6 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVerfG) eröffnet die einzig zulässige Möglichkeit, dass eine kommunale Körperschaft die Gewährung von Beihilfen auf eine der Aufsicht des Landes unterstehende juristische Person des öffentlichen Rechts als eigene Aufgabe überträgt.
Diese Aufgabenübernahme bzw. –übertragung ist nach § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln.
Es ist auch unter der Voraussetzung einer solchen Aufgabenübertragung ausdrücklicher Wunsch von AHA, dass die Beihilfebearbeitung weiterhin durch die Beihilfestelle der LHH erbracht wird. Ein entsprechendes Beschlussverfahren für die Zweckverbandsversammlung wird dort derzeit ebenfalls durchgeführt.
Der abzuschließende öffentlich-rechtliche Vertrag ist nach § 2 Abs. 5 NKomZG der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen und bedarf der Genehmigung.



II. Antrag
Der Aufwand der Beihilfebearbeitung für AHA ist für die LHH -wie dargestellt- überschaubar
(1% des Gesamtantragsvolumens). Der abzuschließende öffentlich-rechtliche Vertrag
(siehe Anlage 1) enthält zudem die für die LHH notwendigen Regelungen zur Gewährleistung der Kostenneutralität sowie der Verantwortungsbegrenzung. Die seit Jahren gegenseitig bewährte Beihilfebearbeitung für AHA sollte deshalb dem dortigen Wunsch entsprechend fortgeführt werden.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zuzustimmen. Anlage:
Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover (AHA)
18.3 
Hannover / 10.07.2012