Antrag Nr. 0337/2010:
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 0050/2010 (Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution: Erhalt der Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose)

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 0050/2010 (Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution: Erhalt der Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose)

Der Antragstext wird wie folgt geändert:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert die Verwaltung auf, gegenüber dem Bund und dem Land dafür einzutreten, dass die Hilfe aus einer Hand für EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II erhalten bleibt. Dabei muss eine verfassungskonforme Lösung gefunden werden, die sowohl den Bedürfnissen der EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II als auch der Beschäftigten in den Jobcentern gerecht wird. Insbesondere gilt es, eine bessere Betreuung der ALG-II-EmpfängerInnen und bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten durch eine bessere Sachmittel- und Personalausstattung, bessere Qualifizierungsmaßnahmen sowie ein Ende von befristeten Arbeitsverhältnissen, Leiharbeitsverträgen und Aufgabenübertragungen an dritte in den bzw. durch die Jobcenter zu gewährleisten. Weiterhin fordert der Rat Bund und Länder auf, eine eindeutige Kompetenzzuordnung vorzunehmen, um Rechtssicherheit sowohl für die Beschäftigten als auch die LeistungsempfängerInnen zu schaffen und Kompetenzstreitigkeiten für die Zukunft von vornherein auszuschließen. Zudem darf es keine Einschränkungen für flexible, vor Ort zu steuernde Arbeitsmarktprogramme geben.

Auch fordert der Rat der Landeshauptstadt Hannover angesichts der erheblichen Steigerungen der Kosten der Unterkunft, die Struktur der Mitfinanzierung dieser Leistungen nach dem SGB II durch die Kommunen rasch zu verändern, um das ursprüngliche Ziel der Entlastung der Kommunen von Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit zu erreichen.

Weiterhin fordert der Rat der Landeshauptstadt Hannover angesichts des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichtes ein menschenwürdiges, gerechtes, repressionsfreies System der sozialen Sicherung und fairer Löhne zu entwickeln, die Einführung einer bedarfsdeckenden Mindestsicherung in Höhe von 500 Euro als Regelleistung sowie eine eigenständige Kindergrundsicherung.

Begründung

Die so genannten Hartz IV-Gesetze haben sich in den vergangenen Jahren als fast vollständig verfassungswidrig entpuppt. Dies gilt nicht nur für die ohnehin seit 2007 als verfassungswidrig erkannte institutionelle Organisation der ARGEn sondern nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9.2.2010 auch für die Höhe und Berechnung der Regelsätze für das Arbeitslosengeld II, das laut Urteilsbegründung zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht ausreichend ist. Es gilt daher, sowohl die Organisation der ARGEn und Jobcenter als auch Hartz IV im Grundsatz neu zu konzipieren.

Die ARGE in Hannover kann keinesfalls als glänzendes Beispiel für eine reibungslose Organisation der Hilfe für EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II gelten. Im Gegenteil war die bisherige Arbeit der ARGE in Hannover vor allem von permanenten Streitigkeiten zwischen der Agentur für Arbeit und der Region Hannover, aber auch von permanenter Kritik aller Parteien an der Arbeit der ARGE geprägt. Eine einfache Fortführung des bisherigen Modells im Zuge einer Verfassungsänderung kann deshalb nicht die richtige Lösung sein. Sowohl für die LeistungsempfängerInnen als auch für die Beschäftigten ist eine solche Konstruktion nicht länger hinnehmbar.

Falsch ist weiterhin die Annahme, dass es sich hier ausschließlich um die Betreuung von Langzeitarbeitslosen handelt. Längst sind viele Hartz IV-EmpfängerInnen nicht mehr die so genannten Langzeitarbeitslosen, sondern gehören den „Working Poor“ an, d.h. sie erhalten aufgrund ihres geringen Lohnes ergänzendes ALG II. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der LINKEN beziehen mittlerweile rund 1.4 Millionen Menschen trotz Berufstätigkeit Hartz IV. Die Einführung eines Systems zur Sicherung fairer und existenzsichernder Löhne z.B. in Form von Mindestlöhnen ist daher ebenfalls unerlässlich.

Oliver Förste
Stv. Fraktionsvorsitzender