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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Baumgart
Antrag,
gemäß § 37 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in Verbindung mit
§ 55 b Abs. 1 NGO festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Baumgart die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Linden-Limmer gemäß § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO zum 31.08.2010 vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
- entfällt -
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Baumgart hat mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 03.08.2010 mitgeteilt, dass sie das Bezirksratsmandat mit Wirkung zum 31.08.2010 aus persönlichen Gründen niederlegt. Damit treten die Voraussetzungen des § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO für den Sitzverlust ein.
Der Bezirksrat hat nach den Bestimmungen des § 37 Abs. 2 NGO das Vorliegen der Voraussetzungen für den Sitzverlust festzustellen; der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.10
Hannover / Aug 5, 2010