Drucksache Nr. 1215/2009:
Erweiterung des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätte St. Philippus in Trägerschaft des Stadtkirchenverbandes

Inhalt der Drucksache:

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1215/2009
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Erweiterung des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätte St. Philippus in Trägerschaft des Stadtkirchenverbandes

Antrag,

zu beschließen,
  • die Halbtagskindergartengruppe ohne Essen (HtoE) in der Kindertagesstätte der St. Philippus Kirchengemeinde, Große Heide 19, 30657 Hannover zum 01.08.2009 in eine Kindergartengruppe mit 3/4-Betreuung umzustrukturieren und
  • für diese Gruppe ab dem 01.08.2009 laufende Beihilfen im Rahmen des Finanzierungsvertrages über verbandliche Kindertagesstätten des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen19.200,00 €4645.000/718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt19.200,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-19.200,00 € 
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Abweichend vom aktuellen Finanzierungsvertrag erbringt der Träger keine erhöhte Gruppenpauschale für die umzustrukturierende Gruppe. Die entstehenden Mehrkosten werden daher von der Landeshauptstadt Hannover getragen.

Begründung des Antrages


Die St. Philippus Kirchengemeinde betreibt im Stadtteil Isernhagen Süd, Große Heide 19, 30657 Hannover, eine Kindertagesstätte mit insgesamt 60 Kindergartenplätzen. Neben einer Kindergartengruppe (3/4-Betreuung) bestehen zurzeit zwei Kindergartengruppen (halbtags ohne Essen).
Da viele Eltern eine längere Betreuungszeit benötigen, werden in letzter Zeit die Halbtagskindergartenplätze immer weniger nachgefragt. Der Träger hat daher eine Ausweitung der Betreuungszeit einer Halbtagsgruppe um täglich zwei Stunden auf eine 3/4-Betreuung beantragt. Bei einer Betreuungszeit bis 14:00 Uhr handelt es sich um ein bedarfsgerechtes Angebot, das besonders berufstätigen Elternteilen entgegenkommt, die eine Halbtagstätigkeit ausüben.
Die anlässlich der Erweiterung entstehenden Mehrkosten in Höhe von jährlich rd. 19.200,00 € stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.
Eine geänderte Betriebserlaubnis ist nicht erforderlich.
51.4 1
Hannover / 08.05.2009