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Erweiterung des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätte St. Philippus in Trägerschaft des Stadtkirchenverbandes
Antrag,
zu beschließen,
- die Halbtagskindergartengruppe ohne Essen (HtoE) in der Kindertagesstätte der St. Philippus Kirchengemeinde, Große Heide 19, 30657 Hannover zum 01.08.2009 in eine Kindergartengruppe mit 3/4-Betreuung umzustrukturieren und
- für diese Gruppe ab dem 01.08.2009 laufende Beihilfen im Rahmen des Finanzierungsvertrages über verbandliche Kindertagesstätten des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | 19.200,00 € | 4645.000/718000 |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 19.200,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -19.200,00 € | |
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Abweichend vom aktuellen Finanzierungsvertrag erbringt der Träger keine erhöhte Gruppenpauschale für die umzustrukturierende Gruppe. Die entstehenden Mehrkosten werden daher von der Landeshauptstadt Hannover getragen.
Begründung des Antrages
Die St. Philippus Kirchengemeinde betreibt im Stadtteil Isernhagen Süd, Große Heide 19, 30657 Hannover, eine Kindertagesstätte mit insgesamt 60 Kindergartenplätzen. Neben einer Kindergartengruppe (3/4-Betreuung) bestehen zurzeit zwei Kindergartengruppen (halbtags ohne Essen).
Da viele Eltern eine längere Betreuungszeit benötigen, werden in letzter Zeit die Halbtagskindergartenplätze immer weniger nachgefragt. Der Träger hat daher eine Ausweitung der Betreuungszeit einer Halbtagsgruppe um täglich zwei Stunden auf eine 3/4-Betreuung beantragt. Bei einer Betreuungszeit bis 14:00 Uhr handelt es sich um ein bedarfsgerechtes Angebot, das besonders berufstätigen Elternteilen entgegenkommt, die eine Halbtagstätigkeit ausüben.
Die anlässlich der Erweiterung entstehenden Mehrkosten in Höhe von jährlich rd. 19.200,00 € stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.
Eine geänderte Betriebserlaubnis ist nicht erforderlich.
51.4 1
Hannover / 08.05.2009