Antrag Nr. 15-2717/2009:
Ampelanlage Aegidientorplatz

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Ampelanlage Aegidientorplatz

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die Ampelanlage am Aegidientorplatz zu modifizieren.
1. Die Bedarfsampel für den Radverkehr zwischen Hildesheimer Straße/Torhaus und
über die Mittelinsel zum Friedrichswall/Breite Straße:
a. Die Ampel wird nach Möglichkeit fest in den Umlauf eingebunden, die Notwendigkeit
den Taster zu drücken entfällt. Alternativ wird ein zusätzlicher Taster
weiter von der Straße entfernt in Richtung Torhaus angebracht.
b. Die Grünphase der betroffenen Ampel wird um wenige Sekunden erhöht.
2. Die Einhaltung der Grünphase des MIV vom Rathaus in Richtung Schiffgraben fahrend
wird zukünftig überwacht.

Begründung

Die genannte Radverkehrsampel erfreut sich zu allen Tageszeiten größter Beliebtheit. Hier
ist eine Bedarfsampel daher völlig unangemessen!
Es kommt außerdem oft vor, dass in der extrem kurzen Grünphase (5 Sekunden) nicht alle
dort wartenden FahrradnutzerInnen die Ampel bei „grün“ queren können.
Zudem ist es oft unmöglich, von der Breiten Straße kommend dort „in eins“ die Kreuzung zu
queren, da die besagte Ampel entweder erst per Druckknopf aktiviert werden muss oder
aber diese schon wieder auf rot umgesprungen ist.
Dieser auch für den Radverkehr wichtige Knotenpunkt sollte der Bedeutung entsprechend für
alle VerkehrsteilnehmerInnen eine angemessene und faire Ampelphase aufweisen.

Da die Grünphase der genannten Radverkehrsampel nur extrem kurz ist, ist es prinzipiell
erforderlich mit Umspringen der Ampel loszufahren. Da es aber offenbar die Regel ist, dass
motorisierte Verkehrsteilnehmer aus Richtung Rathaus kommend zu dem Zeitpunkt noch in
die Kreuzung einfahren, muss hier die Installation einer Rotlichtüberwachungsanlage erwogen
werden.
Die Schaltung der Ampeln ist diesbezüglich im Zuge der DS 15-2628/2008 überprüft worden,
mit dem Ergebnis, dass diese völlig ausreichend ist. Schlussfolgerung muss also sein,
dass eine nicht unerhebliche Zahl von Rotlichtverstößen zu erwarten ist.