Drucksache Nr. 1279/2012:
Straßenausbaubeitrag Davenstedter Straße von Bauweg bis Südfeldstraße
-Aufwandsspaltung-

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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1279/2012
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Straßenausbaubeitrag Davenstedter Straße von Bauweg bis Südfeldstraße
-Aufwandsspaltung-

Antrag,

für die in der Anlage gekennzeichnete Davenstedter Straße von Bauweg bis Südfeldstraße den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Fahrbahn- und Parkflächen sowie der Beleuchtungs- und Entwässerungseinrichtungen gesondert zu ermitteln und abzurechnen (ohne Nebenanlagen).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucksache Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Es werden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen in Höhe von ca. 269.000 € erwartet.

Begründung des Antrages

Bei den in den Jahren 2007/ 2008 durchgeführten Baumaßnahmen wurde in der Davenstedter Straße im Bereich von Bauweg bis Alte Speicherstraße die Fahrbahn auf einem verstärkten Unterbau neu hergestellt. Aus altersbedingten Umständen wurde außerdem die Straßenbeleuchtung erneuert.

Die Fahrbahn wies aufgrund ihres Alters erhebliche Schäden auf und entsprach hinsichtlich ihres Aufbaues nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen an eine solche Straße. Aufgrund des schlechten Gesamtzustandes der Straße und eines unzureichenden Unterbaus war eine Reparatur der Straße im Rahmen der Straßenunterhaltung wirtschaftlich und technisch nicht vertretbar. Es war deshalb eine grundlegende Sanierung der Straße erforderlich, um sie heutigen technischen Anforderungen anzupassen und langfristig die Verkehrssicherheit der Straße gewährleisten zu können.


Der Regenwasserkanal wurde im Jahre 2005 im Bereich von Bartweg bis Schörlingstraße erneuert. Diese Erneuerung war notwendig, da der alte Regenwasserkanal aufgrund von Längs- und Querrissen, Scherben- und Lochbildungen, Versackungen und Querschnittsverengungen stark beschädigt und für den bestimmungsgemäßen Gebrauch abgängig war. Mit dem Abschluss der Baumaßnahme ist wieder gewährleistet, dass das anfallende Niederschlagswasser über eine funktionstüchtige Regenwasserkanalisation abgeleitet wird.

An den übrigen Straßenteileinrichtungen wurden keine Veränderungen vorgenommen.

Die vorhandenen Ausbaumaßnahmen erfüllen den Beitragstatbestand der Erneuerung bzw. Verbesserung im Sinne von § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung. Bei den durchgeführten Maßnahmen handelt es sich nach dem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts 9 ME 108/09 vom 22.12.2009 um einen beitragsfähigen Teilstreckenausbau der öffentlichen Einrichtung Davenstedter Straße von Bauweg bis Südfeldstraße.

Für die Baumaßnahmen ist ein beitragsfähiger Aufwand von ca. 915.000 € entstanden.

Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist öffentliche Einrichtung im Sinne von § 6 Abs.1 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz nur die Gemeindestraße insgesamt. Erstrecken sich die beitragsfähigen Maßnahmen nur auf einzelne Straßenteileinrichtungen, können Ausbaubeiträge nur nach einer Aufwandsspaltung erhoben werden, für die der Rat zuständig ist (Beschluss des OVG Lüneburg 9 B 122/86 vom 11.02.1987).

Die Davenstedter Straße gehört zu den Durchgangsstraßen, die von den Anliegern zu tragenden Anteile am beitragsfähigen Aufwand betragen nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 a und b der Straßenausbaubeitragssatzung 25 % für die Fahrbahn und 40 % für die Beleuchtungs- und Entwässerungseinrichtungen. Der umlagefähige Aufwand ist auf alle Grundstücke zu verteilen, die von der Davenstedter Straße von Bauweg bis Südfeldstraße erschlossen sind.

Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungsverpflichtung nachkommen kann.
66.03 
Hannover / 29.05.2012