Informationen:
Beratungsverlauf:
- 03.03.2010: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: formal behandelt
- 11.03.2010: Verwaltungsausschuss: 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
- 11.03.2010: Ratsversammlung: Gegen 3 Stimmen beschlossen
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Verwaltungsausschuss In die Ratsversammlung |
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Nach europaweiter Ausschreibung hat die Region das Institut "F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt" in Hamburg beauftragt, einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen.
Für die Gewinnung der Grunddaten will das Institut Vermieter und/oder Mieter befragen sowie vorhandene personenbezogene Datenbestände erheben, verarbeiten und nutzen. Daher ist eine Rechtsgrundlage nach dem Niedersächsischen Statistikgesetz (Statistiksatzung nach NStatG) notwendig, die die Region zweckmäßigerweise für das gesamte Geltungsgebiet des Mietspiegels erlassen will (Anlage 3).
Die grundlegende Zuständigkeit für die Erstellung eines Mietspiegels liegt aber bei den Städten und Gemeinden der Region. Die Region benötigt daher schon für die Datenerhebung eine Ermächtigung der Regionsgemeinden. Nach § 1 Abs. 4 NStatG können kreisangehörige Gemeinden den Landkreis mit statistischen Erhebungen beauftragen. Da die Landeshauptstadt Hannover aufgrund § 5 Satz 1 Regionsgesetz nicht die Rechtsstellung einer (kreis)regionsangehörigen Gemeinde hat, ist eine besondere Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgabe mit der Region zu treffen. Dabei handelt es sich um eine Zweckvereinbarung nach dem Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit, die als Anlage 1 beigefügt ist.
In Absprache mit der Verwaltung der Region ist beabsichtigt, dass die Regionsversammlung zeitgleich voraussichtlich am 9. März 2010 über die Angelegenheit beschließt.
Über den Stand der weiteren Arbeiten wird laufend berichtet. Der endgültige Mietspiegel wird nach Fertigstellung zur Beschlussfassung vorgelegt.