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1.) der Haushaltsunterlage Bau (Entwurf und Kostenberechnung) gem. § 10 GemHVO zur
Sanierung der Heizungsanlage einschl. Errichtung eines BHKW‘s im Pflegezentrum Heinemanhof in Höhe von 440.000 € sowie
2.) dem sofortigen Baubeginn
zuzustimmen.
Finanzierung
Diese Maßnahme ist mit 500.000 € im genehmigten Wirtschaftsplan 2009 veranschlagt. Eine entsprechende Kreditermächtigung steht zur Verfügung.
Für diese Maßnahme werden Fördermittel vom Bund (BAFA) in Höhe von 15.225 € sowie proKlima in Höhe von 2.000 € zur Verfügung gestellt.
Außerdem sind jährlich Förderungen nach dem Kraft-Wärme-Koppelungs-Gesetz (KWKG) von ca. 17.000 €/a aufgrund der Stromerzeugung, aus dem Verkauf von nicht selbst verbrauchten Strom von ca. 2.500 €/a und eine Rückerstattung der Mineralölsteuer für das BHKW von ca. 6.400 €/a zu erwarten.
Die Maßnahmen verbessern die Strukturqualität der Pflegeeinrichtung. Durch den hohen weiblichen Anteil an pflegenden und gepflegten Personen profitieren Frauen in besonderem Maße. Zurzeit sind im Durchschnitt 75 % der stationär betreuten Pflegebedürftigen Frauen. 80 % der MitarbeiterInnen in den Städtischen Alten- und Pflegezentren sind Frauen.
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Die UVP wurde gemäß UVP - Verfahren des Fachbereiches Gebäudemanagement durchgeführt, Umwelt- und Gesundheitsbedenken bestehen nicht.
Die beabsichtigte energetische Sanierung wird zu einer deutlichen Reduzierung der CO2-Emissionen und des Verbrauchs an Primärenergie führen.
Die Heizungsanlage des Pflegezentrums Heinemanhof besteht zurzeit aus zwei Gasgebläsekesseln mit einer Heizleistung von jeweils 1.162 kW. Die Kessel wie fast die gesamte Heizungsanlage sind aus dem Jahre 1966.
Durch die in der Vergangenheit durchgeführten energetischen Maßnahmen im Heinemanhof hat sich im Laufe der Jahre der Heizenergiebedarf erheblich reduziert.
Ein Anschluss an das Fernwärmenetz ist durch fehlenden Ausbau in diesem Stadtteil nicht möglich.
Da heutige Kesselanlagen mit Verteilung und Regelung wesentlich effizienter arbeiten und auch aus Gründen der Betriebssicherheit ist es dringend erforderlich, die Anlagen zu erneuern.
Die neue Gaskesselanlage soll aus zwei Gaskesseln mit einer Heizleistung von jeweils 580 kW bestehen.
Zusätzlich soll ein gasgetriebenes Blockheizkraftwerk (BHKW) mit einer Leistung von 50 kW aufgestellt und in die Heizungsanlage integriert werden. Die relativ kleine Leistung gewährleistet für das BHKW eine hohe Laufzeit, was eine gute Wirtschaftlichkeit bedeutet.
Gleichzeitig ist die Leistung von 50 kW die oberste Grenze für diese Anlage, um eine optimale Förderung von proklima, BAFA und Stadtwerken für das BHW zu erhalten.
*: Erdgas-Mehrverbrauch wegen Stromproduktion im Vergleich zur Variante "Neuer Kessel"
**: Wegen des Leistungspreises sinken die Kosten nicht so stark wie der Stromverbrauch
Terminplanung:
Die Bauarbeiten sollen bis zur Heizperiode 2010/2011 abgeschlossen sein.
Baubeschreibung:
Weitere Einzelheiten können der Baubeschreibung entnommen werden.