Anfrage Nr. 1031/2011:
Anfrage der CDU-Fraktion zur Bürgerbeteiligung

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der CDU-Fraktion zur Bürgerbeteiligung

Oberbürgermeister Weil hat im März dargelegt, in Zukunft verstärkt das Instrument eines sog. Bürgerpanels, hier verstanden als anlassbezogene Befragung eines repräsentativen Querschnitts der Bürgerinnen und Bürger via Internet, nutzen zu wollen. Dem Rat der Landeshauptstadt Hannover und seinen Gremien soll das Ergebnis der Befragung als Entscheidungsgrundlage dienen. Das Instrument der Bürgerbefragung ist allerdings weder neu (vgl. § 22 d NGO) noch seitens der Verwaltung bisher gewünscht gewesen. Vielmehr wurden entsprechende Anliegen, zuletzt etwa ein parteiübergreifender Antrag des Bezirksrates Herrenhausen-Stöcken aus September 2010, abgelehnt.

Zugleich hat das vom Kämmerer im vergangenen Jahr praktizierte Verfahren der öffentlichen Diskussion möglicher Sparvorschläge nur begrenzte Resonanz gefunden.

Vor diesem Hintergrund überrascht der Vorschlag zur Einrichtung eines Bürgerpanels und wirft verschiedene Fragen auf:

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Warum soll nach bisher bekannten Ankündigungen lediglich ein gegenüber allen wahlberechtigten Bürgern eingeschränkter „repräsentativer Querschnitt der Bevölkerung“ befragt werden?

2. Warum nutzt die Verwaltung nicht schon jetzt die ihr zustehende Befragungsmöglichkeit nach NGO bzw. warum blockiert sie aktiv entsprechende Vorhaben?

3. Wer entscheidet über Befragungsanlässe, über die Art der Auswertung und Darstellung sowie über die Bindungswirkung der Ergebnisse?

Jens Seidel
Vorsitzender