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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Prehn
Antrag,
gemäß § 37 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in Verbindung mit
§ 55 b Abs. 1 NGO festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Prehn die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Linden-Limmer gemäß § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
- entfällt -
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Prehn hat mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 24.02.2011 mitgeteilt, dass er das Bezirksratsmandat aus persönlichen Gründen niederlegt. Damit treten die Voraussetzungen des § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO für den Sitzverlust ein.
Der Bezirksrat hat nach den Bestimmungen des § 37 Abs. 2 NGO das Vorliegen der Voraussetzungen für den Sitzverlust festzustellen; dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.10
Hannover / 16.03.2011