Drucksache Nr. 0478/2010 N1:
Verfahrensordnung für die Kommission Sanierung Soziale Stadt Sahlkamp-Mitte

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
(zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
(zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0478/2010 N1
1
 

Verfahrensordnung für die Kommission Sanierung Soziale Stadt Sahlkamp-Mitte

Antrag,

eine Verfahrensordnung für die Kommission Sanierung Soziale Stadt Sahlkamp-Mitte gemäß der Anlage 1 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Verfahrensordnung berührt keine inhaltlichen geschlechterspezifischen Aspekte. Die Benennung der Kommissionsmitglieder erfolgt unter Anwendung des § 51 Abs. 2 NGO durch die Ratsfraktionen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit Beschlussdrucksache 1653/2009 ist die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Sahlkamp-Mitte beschlossen worden. Mit Beschlussdrucksache Nr.0233/2010 ist die Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover unter § 44 Abs. 7 dahingehend ergänzt worden, dass für das Sanierungsgebiet Sahlkamp-Mitte eine Kommission Sanierung Soziale Stadt Sahlkamp-Mitte eingerichtet wird.

Für die Sitzverteilung in der Kommission gilt gemäß § 51 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) das proportionale Zuteilungsverfahren gemäß § 51 Abs. 2 NGO. Das Benennungsrecht liegt bei den Fraktionen und Gruppen des Rates und richtet sich im Umfang nach deren Stärke, nicht aber nach der Stärke von Bezirksratsfraktionen. Eine Abweichung vom proportionalen Zuteilungsverfahren des § 51 Abs. 2 NGO bedürfte eines einstimmigen Beschlusses der Ratsfrauen und Ratsherren gemäß § 51 Abs. 10 der NGO.

Die Verfahrensordnung soll die Arbeitsweise der einzurichtenden Kommission näher regeln. Der Inhalt der Verfahrensordnung entspricht im Wesentlichen den mit der Beschlussdrucksache 0875/2007 für die Sanierungskommissionen Hainholz, Limmer, Mittelfeld, Nordstadt und Vahrenheide-Ost, sowie für die Sanierungskommission Stöcken mit Beschlussdrucksache 3105/2007 getroffenen Regelungen.




In § 5 Abs. 2 der Verfahrensordnung wird der Satz "Jedes Kommissionsmitglied hat das Recht, die Aufnahme eines Beratungsgegenstandes in die Tagesordnung zu verlangen ...",
um die Worte

"Anträge zu stellen und"

ergänzt (gemäß Votum im Bauausschuss am 17.03.2010).
61.41 
Hannover / 11.05.2010