Anfrage Nr. 15-2279/2009:
Baumaßnahmen an städtischen Gebäuden

Inhalt der Drucksache:

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Baumaßnahmen an städtischen Gebäuden

Bei der Ausführung der bereits abgeschlossenen Dachabdichtungsarbeiten am SZ Bemerode, hat die ausführende Firma, laut Aussage der Verwaltung, einen Regenwasserschaden verursacht (Drucksachen Nr.15-0652/2008).
Der gesamte Bodenbelag in der Sporthalle wurde beschädigt und musste erneuert werden. Die Erneuerung wurde von der Stadt Hannover vorfinanziert. Die Rückerstattung der Kosten wurde mit der Versicherung der Dachdeckerfirma vor der Ausführung vereinbart. Das Verfahren der Rückerstattung war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.

Ich frage daher die Verwaltung:

1. Ist das o.g. Verfahren der Rückerstattung inzwischen abgeschlossen bzw. wie hoch ist die Rückerstattungssumme?

2. Sind ähnliche Vorfälle, die eine Regressnahme der ausführenden Firma mit sich gebracht haben, bei Sanierungs- bzw. Reparaturarbeiten an weiteren städtischen Gebäuden zu verzeichnen?

3. Falls ja, um welche Gebäude handelt es sich bzw. in welcher Höhe hat die Stadt möglicherweise Maßnahmen vorfinanzieren müssen?