Anfrage Nr. 0621/2010:
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kommunalen Kinderbeteiligung

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kommunalen Kinderbeteiligung

Die Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen bei der Planung von städtischen Vorhaben, die ihre Interessen berühren, ist langjährige Praxis in Hannover. Sie dient nicht nur der Einübung von demokratischen Willensbildungsprozessen: Kinder- und Jugendbeteiligung dort, wo Kinder- und Jugendliche „betroffen" sind, stellt ein notwendiges Korrektiv dar. Die Planung der Expertlnnen wird von den potentiellen Nutzerinnen auf ihre Praxistauglichkeit hin überprüft.

Entsprechend heißt es dazu in der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) § 22e:

Die Gemeinde soll Kinder und Jugendliche bei Planung und Vorhaben, die Ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. In welchen Fachbereichen der Stadtverwaltung ist die Kinder- und Jugendbeteiligung ein wichtiger Bestandteil der planerischen Arbeit, in welcher Art und Weise findet Beteiligung statt und stehen hierfür entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung?

2. Welche Erfahrungen macht die Stadt Hannover mit der Umsetzung von Beteiligungsprozessen und wie werden die Ergebnisse der Beteiligungsprozesse in der weiteren Arbeit realisiert.

3. Gibt es Bereiche, in denen die Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen nicht
realisiert wird und was sind die Gründe dafür?

(Ingrid Wagemann, stellv. Fraktionsvorsitzende)